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• Sämtliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
müssen nach abgeschlossenen Reparatur- und
Wartungsarbeiten sofort wieder montiert werden.
Zum Beheben von Störungen die Maschine
abschalten. Netzstecker ziehen!
•
Zum Absaugen von Holzspänen oder
Sägemehl eine Absauganlage einsetzen Die
Strömungsgeschwindigkeit am Absaugstutzen
muß 20m/s betragen.
•
Rissige Hobelmesser, oder solche die Ihre Form
verändert haben, nicht verwenden.
•
Zum Hobeln von schweren oder unhandlichen
Teilen geeignete Hilfsmittel zum Abstützen
verwenden, z. B. Sonderzubehör: Roll-und
Allseitenrollbock.
• Auch bei geringfügigem Standortwechsel
Maschine vonjeder externen Energiezufuhr
trennen! Vor Wiederinbetriebnahme die Maschine
wieder ordnungsgemäß an das Netz anschließen.
•
Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Motor
ausschalten. Netzstecker ziehen!
Ziehen Sie den Netzstecker, wenn die Maschine
nicht gebraucht wird.
•
Überprüfen Sie die Maschine vor jeder
Inbetriebnahme auf funktionsfähige
Schutzeinrichtungen und funktionsfähigen
Schalter. Benutzen Sie die Maschine nicht,
wenn die Schutzeinrichtungen, der Schalter,
die elektrischen Zuleitungen, der Stecker oder
sonstige Teile an der Maschine beschädigt sind.
•
Verwenden Sie keine stumpfen Messer, weil dies
die Rückschlaggefahr erhöht.
•
Der nicht benutzte Teil der Messerwelle muss
abgedeckt werden.
• Verwenden Sie beim Hobeln kurzer Werkstücke
einen Schiebegriff.
• Verwenden Sie zusätzliche Hilfsmittel beim
Hobeln schmaler Werkstücke, wie zum
Beispiel horizontale Andrückmittel, gefederte
Schutzvorrichtungen.
•
Verwenden Sie die Maschine nicht zum Falzen
und Zinken.
•
Überprüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit der
Rückschlagsicherung und die Hobelwelle
•
Die Maschine sollte bei Betrieb mit Schrauben
am Boden verankert werden.
•
Überprüfen Sie regelmäßig den festen Sitz
der Hobelmesser und Messerauflagen an der
Messerwelle.
•
Die Messer dürfen maximal 2,5 mm + 10 % über
der Messerwelle vorstehen.
•
Die Maschine muss sicher geerdet werden. Die
gelb/grüne (grüne) Ader ist der Schutzleiter.
•
Überprüfen Sie regelmäßig die
Rückschlagsicherung auf einwandfreie Funktion.
• Hobeln Sie nie tiefer als 2 mm.
•
Die Mindesthöhe von nachschleifbaren
Hobelmessern ist 20 mm.
•
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