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Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung verwendet werden. Jede
weitere darüber hinausgehende Verwendung ist nicht bestimmungsge-
mäß. Für daraus hervorgerufene Schäden oder Verletzungen aller Art
haftet der Benutzer/Bediener und nicht der Hersteller.
Es dürfen nur für die Maschine geeignete Sägeblätter verwendet wer-
den. Die Verwendung von Trennscheiben aller Art ist untersagt.
Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwendung ist auch die Be-
achtung der Sicherheitshinweise, sowie die Montageanleitung und Be-
triebshinweise in der Bedienungsanleitung.
Personen, welche die Maschine bedienen und warten, müssen mit dieser
vertraut und über mögliche Gefahren unterrichtet sein.
Darüber hinaus sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften genaues-
tens einzuhalten.
Sonstige allgemeine Regeln in arbeitsmedizinischen und sicherheits-
technischen Bereichen sind zu beachten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine Haftung des Herstel-
lers und daraus entstehende Schäden gänzlich aus.
Trotz bestimmungsmäßiger Verwendung können bestimmte Restrisiko-
faktoren nicht vollständig ausgeräumt werden. Bedingt durch Konstruk-
tion und Aufbau der Maschine können folgende Punkte auftreten:
• Berührung des Sägeblattes im nicht abgedeckten Sägebereich.
• Eingreifen in das laufende Sägeblatt (Schnittverletzung).
• Rückschlag von Werkstücken und Werkstückteilen.
• Sägeblattbrüche.
• Herausschleudern von fehlerhaften Hartmetallteilen des Sägeblattes.
• Gehörschäden bei Nichtverwendung des nötigen Gehörschutzes.
• Gesundheitsschädliche Emissionen von Holzstäuben bei Verwendung
in geschlossenen Räumen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestimmungsgemäß nicht für
den gewerblichen, handwerklichen oder industriellen Einsatz konstru-
iert wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung, wenn das Gerät in
Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben sowie bei gleichzuset-
zenden Tätigkeiten eingesetzt wird.