SATA dry jet | 2
Vor Inbetriebnahme des Gerätes/der Lackierpistole ist die
Betriebsanleitung vollständig und eingehend zu lesen, beach-
ten und einzuhalten. Danach ist diese an einem sicheren
Platz, für jeden Gerätebenutzer zugänglich, aufzubewah-
ren. Das Gerät/die Lackierpistole darf nur von sachkundi-
gen Personen (Fachmann) in Betrieb genommen werden. Bei
unsachgemäßer Benutzung des Gerätes/der Lackierpistole oder
jeglicher Veränderung oder Kombination mit ungeeigneten
Fremdteilen können Sachschäden, ernste Gesundheitsschäden
der eigenen Person, von fremden Personen und Tieren bis
hin zum Tode die Folge sein. SATA übernimmt für diese
Schäden (z. B. Nichteinhaltung der Betriebsanleitung) kei-
nerlei Haftung. Die anwendbaren Sicherheitsvorschriften,
Arbeitsplatzbestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften des
jeweiligen Landes oder Verwendungsgebietes des Gerätes/
der Lackierpistole sind zu beachten und einzuhalten (z. B.
die deutschen Unfallverhütungsvorschriften BGR 500 (BGV
D25) und BGV D24 des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaften usw.).
2. Einsatzmöglichkeiten
Mit der SATA dry jet können insbesondere wasserverdünnbare
Lacke durch Anblasen forciert getrocknet werden. Die SATA dry
jet eignet sich besonders zum Trocknen kleiner Flächen wie
Türen oder Kotflügel.
Beachte:
Bei der Verarbeitung von silikonhaltigen Materialien,
z.B. Hammerschlag etc., können beim Einsatz der Blaspistole
Silikonkrater auftreten.
Der Einsatz dieses Produktes in explosionsgefährdeten
Bereichen der Zone 0 ist verboten.
3. Funktionsbeschreibung
Die zum Trockenblasen benötigte Druckluft wird am Luftan-
schluß (3) zugeführt. Durch Öffnen des Absperrventils (2) wird
der Blasvorgang eingeleitet. Die durch den speziell ausgebil-
deten Blasspalt strömende Luft erzeugt einen Unterdruck, der
weitere Luft im Bereich des Filterhalters (4) ansaugt. Die ange-
saugte Luft wird durch ein Edelstahlsieb (5) gereinigt und mit
der aus dem Blasspalt strömenden Luft auf die zu trocknende
Fläche geleitet.
4. Bedienung
4.1 Inbetriebnahme
Vor jeder Inbetriebnahme ist der feste Sitz der Schrauben zu
überprüfen. Vor der Montage an den Luftanschluß sollte der
Luftschlauch ausgeblasen werden. Der Luftschlauch muß gegen
Lösemittel resistent sein, sowie eine Druckfestigkeit von mind.
10 bar und einen Gesamtableitungswiderstand von weniger als
1 Mio. Ohm aufweisen, z. B. SATA Luftschlauch (Art. Nr. 53090)
10 m lang mit Kupplung und Nippel. Zur Sicherstellung des
Arbeitsergebnisses muß die SATA dry jet mit gereinigter und
getrockneter Druckluft betrieben werden. Die Blasepistole wird
mit dem Nippel (3) direkt an eine Standardkupplung eingekup-
pelt und mit einem Arbeitsdruck von 2,5 - 3,0 bar betrieben.
4.2 Handhabung
Blaspistole in Arbeitsposition halten und durch Öffnen des
Absperrventils Blasvorgang einleiten. Niemals auf den Boden
blasen, da dabei Staub aufgewirbelt wird. Das zu trocknende
Objekt wird mit der SATA dry jet schräg von oben angeblasen,
wobei die Blasluft zur Erzielung optimaler Ergebnisse nach
Möglichkeit die gleiche Strömungsrichtung haben sollte wie die
Kabinenluft. Der Blasabstand sollte ca. 30 - 50 cm betragen.
5. Reinigung
Die aus der Umgebungsluft angesaugte Luft wird durch ein Edel-
stahlsieb (5) gereinigt. Durch abziehen des auf die Düse aufge-
schobenen Filterhalters (4), kann das Edelstahlsieb entnommen
und gereinigt werden. Sollte die Blaspistole durch Farbmateriali-
en verschmutzt werden, Blaspistole mit Verdünnung und Pinsel
bzw. Bürste äußerlich reinigen. Pistole auf keinen Fall in Verdün-
nung oder Ultraschallreinigungsgeräte legen.
Achtung!
Bei Verwendung von Reinigungsmittel auf der Basis
halogenisierter Kohlenwasserstoffe, wie z.B. 1,1,1-Trichloräthan
und Methylen-Chlorid können an der Blaspistole chemische
Reaktionen auftreten (1,1,1-Trichloräthan mit geringen Mengen
Wasser ergibt Salzsäure). Die Teile können dadurch oxydieren,
im extremen Fall kann die Reaktion explosionsartig erfolgen.
Verwenden Sie darum für Ihre Blaspistole nur Reinigungsmittel,
die die oben genannten Bestandteile nicht enthalten. Zur Reini-
gung auf keinen Fall Säure verwenden.
6. Wartung
Das Sieb ist vor jedem Einsatz auf Verschmutzungen zu prüfen
und gegebenfalls gemäß Punkt 4 zu reinigen. Beschädigte und
verstopfte Siebe wie unter Reinigung beschrieben austauschen.
Bei Wartungsarbeiten und Reinigungsarbeiten Pistole immer
vom Luftnetz trennen.
7. Garantiebedingungen
Für derartige Geräte leisten wir eine Garantie von 12 Monaten,
die mit dem Tage des Verkaufs an den Endabnehmer beginnt.
Die Garantie erstreckt sich auf den Materialwert von Teilen mit
Fabrikations- und Materialfehlern, die sich innerhalb der Garan-
tiezeit herausstellen. Ausgeschlossen sind Schäden, die durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, die fehlerhafte
Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Drit-
te, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung oder Wartung,
ungeeignete Spritzmaterialien, Austauschwerkstoffe und chemi-
sche wie Laugen und Säuren, elektrochemische oder elektrische
Einflüsse entstehen, sofern die Schäden nicht auf ein Verschulden
von uns zurückzuführen sind. Schmirgelnde Spritzmaterialien, wie
z.B. Bleimennige, Dispersionen, Glasuren, flüssige Schmirgel o.ä.
verringern die Lebensdauer von Ventilen, Packungen, Pistole und
Düse. Hierauf zurückzuführende Verschleißerscheinungen sind
durch diese Garantie nicht gedeckt. Das Gerät ist unverzüglich
nach Empfang zu kontrollieren. Offensichtliche Mängel sind bei
Vermeidung des Verlustes der Mängelrechte innerhalb von 14
Tagen nach Empfang des Gerätes der Lieferfirma oder uns schrift-
lich mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, insbeson-
dere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Das gilt auch für
Schäden, die bei Beratung, Einarbeitung und Vorführung entste-
hen. Wünscht der Käufer sofortige Reparatur oder Ersatz, bevor
festgestellt ist, ob von uns eine Ersatzpflicht besteht, so erfolgt die
Ersatzlieferung oder Reparatur gegen Berechnung und Bezahlung
des jeweiligen Tagespreises. Stellt sich bei der Überprüfung der
Mängelrüge heraus, daß ein Garantieanspruch besteht, erhält der
Käufer für die berechnete Reparatur oder Ersatzlieferung eine
Gutschrift entsprechend der Garantieleistung. Teile, für die Ersatz
geliefert wurde, gehen in unser Eigentum über. Mängelrügen oder
sonstige Beanstandungen berechtigen den Käufer bzw. Auftrag-
geber nicht, die Bezahlung zu verweigern oder zu verzögern.
Versand des Gerätes hat an uns spesenfrei zu erfolgen. Monta-
gekosten (Arbeitszeit- und Fahrtkosten) sowie Fracht- und Verpa-
ckungsspesen können wir nicht übernehmen. Hier gelten unsere
Montagebedingungen. Garantieleistungen bewirken keine Verlän-
gerung der Garantiezeit. Die Garantie erlischt bei Fremdeingriffen.
DE
82974-BAL SATA dry jet.indd 2
23.01.2014 08:20:31