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bestimmter Bedingungen durch Rohre oder Schläuche geleitet werden;
kleinere Durchmesser bedürfen sehr spezieller Lösungen.
PRODUKTSICHERHEIT:
SAFEX
®
-INSIDE-NEBELFLUID
wurde 1972 mit dem Ziel eines Indoor-
Nebelsystems entwickelt, das nicht nur einen erstklassigen Nebeleffekt
ergibt, sondern auch absolut ungefährlich für Benutzer und technische
Einrichtungen sein muss. Erschaffen wurde das
SAFEX
®
-NEBELSYS-
TEM
, bestehend aus den heute weltweit eingesetzten
SAFEX
®
-INSIDE-
NEBELFLUIDEN
sowie den für die Fluidverdampfung optimierten Ne-
belgeräten.
Seine Sicherheit ist angesichts der seit 45 Jahren weltweit insgesamt
eingesetzten ca. 5 Milliarden Liter für Mensch und Umwelt unübertrof-
fen; es gibt in der Fachliteratur praktisch keine epidemiologischen oder
evaluierten anderen Hinweise, dass
Theaternebel
nach dem
SAFEX
®
-
PRINZIP
ernsthafte gesundheitsschädliche Wirkung habe.
Für
SAFEX
®
-ORIGINALFLUIDE
ist dafür nicht nur die bewährte Origi-
nal-Rezeptur unter Verwendung ausgewählter, besonders reiner Aus-
gangsstoffe aus dem Pharmazie-, Lebensmittel- und Kosmetikbereich
ursächlich, sondern auch die sorgfältige Ausgestaltung des Fluids in
Bezug auf Lagerstabilität und Beständigkeit gegenüber den Prozess-
temperaturen. Es entstehen bei der Verdampfung der
SAFEX
®
-INSIDE-
NEBELFLUIDE
keine Abbau- bzw. Pyrolyseprodukte/Carbonyle bedenk-
licher Art oder inrelevanter Menge.
SAFEX
®
hat für die Entwicklung dieser
nicht toxischen Nebelfluide
1983 den
technisch / wissenschaftlichen OSCAR der Film-
Academy
in Hollywood erhalten!
GARANTIE:
Alle
SAFEX
®
-NEBELFLUID-SORTEN
bestehen seit 45 Jahren
ausschließlich
nur aus ungiftigen, hochreinen und gesund-
heitlich unbedenklichen,
speziell ausgewählten Vertretern
einer Substanzgruppe (Polyole)
,
die ausdrücklich auch für
den direkten oder indirekten Kontakt zum Menschen zugelas-
sen sind. Dies sind Stoffe, die in Pharmazie, Kosmetik und Le-
bensmitteltechnologie Verwendung finden und deren Reinheit
im
Deutschen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futter-
mittelgesetzbuch
LFGB und seinen Verordnungen für o. a. An-
wendung aufgeführt ist. Sie entsprechen - je nachdem wo er-
fasst - auch den Anforderungen des Deutschen
DAB 10
, des
Europäischen
EuPharm
beziehungsweise des US-amerikani-
schen Arzneibuchs
USP
.
Insofern erfüllen sie bei Verwendung als Nebelfluid-Bestandteile
definierte, sehr hohe Reinheitsanforderungen.
SAFEX
®
-NEBELFLUID
enthält
keinerlei gefährliche Stoffe
(auch nicht < 1 %).
Alle Inhaltsstoffe und damit auch die
SAFEX
®
-Nebelfluide
selbst sind somit
keine Gefahrstoffe bzw. gefährlichen Ge-
mische im Sinne des ChemG (§ 3a), der GefStoffV (§ 2
Ziff
1-4) bzw. den EG-Richtlinien 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
sowie der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 oder des
Schweizer Giftgesetzes (giftklassefreies Produkt). Sie sind we-
der giftig noch gesundheitsschädlich, auch keine CMR- bzw.
SVHC-Stoffe,
noch weisen sie andere Gefährlichkeits-
merkmale
auf. Sie sind ebenfalls keine Gefahrgüter im Sinne
nationaler oder internationaler Transportvorschriften (ADR /
RID / IMDG/ GGVSE / IATA-DGR / ICAO-TI etc.) und unterliegen
daher
keinen gesetzlichen Beschränkungen in Anwen-
dung, Lagerung und Transport!
Sie sind somit
keine,
von der CLP Verordnung erfassten Gemi-
sche und unterliegen deshalb auch
nicht den Vorschriften für
eine entsprechende Kennzeichnung.
Daher ist auch die Er-
stellung eines
Sicherheitsdatenblattes
für
SAFEX
®
-INSIDE-
NEBELFLUIDE
nicht verpflichtend!
Sie dürfen auch
nicht
im
Sinne des ProdSG oder der entsprechenden europäischen
Richtlinien
mit einem CE Zeichen
bzw. einer entsprechenden
EU-Konformitätserklärung
versehen werden. Sie sind selbst-
verständlich auch keine Stoffe im Sinne des Sprengstoffgeset-
zes oder anderer Gefahrstoff-Gesetzgebung - nicht radioaktiv,
nicht biologisch gefährlich etc.
Aus toxikologischer Sicht besteht kein Bedenken auch für die
Verwendung in Innenräumen. Bei bestimmungsgemäßem Ge-
brauch
ergibt sich durch den damit erzeugten Nebel kein
Gesundheitsrisiko
; dieser ist
absolut ungiftig:
Die üblicherweise zur Anwendung kommenden Konzentratio-
nen sind auch bei wiederholtem, länger dauerndem Einsatz
*
)
aufgrund der sehr geringen Wirkungsweise und der besonderen
hohen Reinheit der Inhaltsstoffe für gesunde Jugendliche und
Erwachsene unbedenklich. Eine Vergiftung oder eine vergleich-
bare Gesundheitsschädigung ist bei üblicher und regelgerech-
ter Anwendung deshalb ausgeschlossen. Auch allergische Re-
aktionen sind nicht zu erwarten; der Nebel besitzt praktisch
kein allergenes Potenzial.
Auch der Kontakt des Nebels mit normalerweise auf Bühnen
und in Versammlungsstätten vorhandenen Einrichtungen wie
heiße Scheinwerfer, Dekorationsmaterialien, brennenden Ker-
zen usw. birgt
keine Gefahren
, eine thermische oder anders-
geartete Zersetzung findet unter üblichen Praxisbedingungen
nicht statt.
SAFEX
-INSIDE-NEBELFLUIDE
erfüllen die Forderungen der
folgenden EG-Richtlinien und nationalen Vorschriften:
Richtli-
nie 2001/95/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates
über die allgemeine Produktsicherheit
(ABl. EU Nr. L
11/2002, S. 4 in der Fassung vom 18. Juni 2009 ABl. L 188, S.
14)
/ Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
vom 8. November
2011 in der Fassung vom 31. August 2015 (BGBl. I Nr. 35, S.
1474) /
DIN VDE-Norm 57700-245:1984-08,
Abschnitt 32
(Entspricht DIN/VDE-0700 Teil 24).
*Verbindliche Herstellerangabe im Sinne des § 16 GefStoffV, eine Ermittlungs-
pflicht nach § 16 sowie eine Kennzeichnungspflicht nach GGVS/RID usw. ent-
fällt insofern.
Alle zuvor gemachten Aussagen gelten nur für unveränderte
SAFEX
®
-Präparate
(Originalzustand).
SICHERHEITSHINWEISE:
Vor der ersten Verwendung ist zu überprüfen, ob Transportschäden oder
offensichtliche Mängel vorliegen! In diesen Fällen ist der Lieferant, ggf. der
Hersteller zu kontaktieren!
Eine Benutzung ist nur durch Personen zulässig, die diese Gebrauchsanweisung
und insbesondere die Sicherheitshinweise gelesen und auch verstanden haben.
Auch ist nur eine bestimmungsgemäße Verwendung zulässig!
Bei jeder Veränderungen des Produkts erlischt nicht nur die Gewährleistung
/Garantie sondern auch die Haftung des Herstellers! Gleiches gilt auch für eine
grob missbräuchliche Abweichung von der Gebrauchsanweisung bzw. von der,
vom Hersteller bestimmten Verwendung.
Bei
unsachgemäßem Einsatz
3)
jeder Art von Materialien können