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ENTSORGUNG
Dieses Produkt darf am
Ende seiner Lebens-
dauer nicht über den
normalen Hausmüll
entsorgt werden. Es muss an
einem Sammelpunkt für das
Recycling von elektrischen und
elektronischen Geräten
abgegeben werden. Das Symbol
auf dem Produkt, der Gebrauchs-
anleitung oder der Verpackung
weist darauf hin.
Die Werkstoffe sind gemäß ihrer
Kennzeichnung wiederverwert-
bar. Mit der Wiederverwendung,
der stofflichen Verwertung oder
anderen Formen der Verwertung
von Altgeräten leisten Sie einen
wichtigen Beitrag zum Schutze
unserer Umwelt.
Bitte erfragen Sie bei der
Gemeindeverwaltung die zustän-
dige Entsorgungsstelle.
Stabmixer entsorgen
•
Entnehmen Sie den Akku
(siehe „AKKU TAUSCHEN“).
•
Entsorgen Sie den Stabmixer
ordnungsgemäß.
•
Auch vollständig entladene
Akkus enthalten eine Restener
-
gie. Um einen Kurzschluss zu
vermeiden, isolieren Sie die
Pole daher beispielsweise mit
Isolierband.
•
Entsorgen Sie den alten Akku
gemäß den örtlichen und staatli-
chen Bestimmungen und geben
Sie ihn bei einer Batteriesammel
-
stelle ab.
REACH-VERORDNUNG
Siehe www.ritterwerk.de
SERVICE, REPARATUREN
UND ERSATZTEILE
Ihr Gerät entspricht den einschlä-
gigen Sicherheitsbestimmungen
für Elektro-Hausgeräte.
Im Reparaturfall setzen Sie sich
mit dem ritter-Kundendienst in
Verbindung. Damit ist sicher
gestellt, dass Mängel und Stö-
rungen fachgerecht und schnell
behoben werden.
Durch unsachgemäße
Reparaturen können erhebliche
Gefahren für den Benutzer ent-
stehen. Reparaturen dürfen nur
von geschultem Fachpersonal
durchgeführt werden.
Innerhalb der Garantiezeit legen
Sie bitte stets den Kaufbeleg bei.
Verwenden Sie nur Original-
Ersatzteile. Geben Sie die auf
dem Typenschild (4a) aufge-
druckten oder eingeprägten
Informationen an:
H
die 6-stellige Typ- Nummer
die 3-stellige FD-Nummer
Kundendienst in Deutschland:
ritterwerk GmbH
Zentralkundendienst
Industriestraße 13
82194 Gröbenzell
Telefon (08142) 440 16-60
Telefax (08142) 440 16-70
[email protected]
www.ritterwerk.de
TECHNISCHE DATEN
Das Gerät entspricht den CE-
Vorschriften.
Netzspannung / Leistungsauf-
nahme:
siehe Typenschilder (4a und
4b) auf den entsprechenden
Geräteteilen
GARANTIE-ERKLÄRUNG
Für diesen ritter Stabmixer leisten
wir eine 2-jährige Hersteller-
Garantie, gerechnet ab Kauf-
datum und nach Maßgabe der
EU-Gewährleistungsrichtlinien.
Darüber hinaus leistet ritterwerk
für alle ritter Einbausysteme,
welche im Rahmen eines Werk-
vertrags (d. h. mit einer individuell
geplanten Küche) verkauft und
von Fachpersonal (Küchenmon-
teur, Schreiner etc.) montiert bzw.
eingebaut wurden, eine 5-jährige
Herstellergarantie, gerechnet ab
Kaufdatum. Als Nachweis gilt der
Kaufbeleg der kompletten Küche.
Innerhalb der Garantiezeiten
beseitigen wir kostenlos alle
Mängel, die nachweislich auf
Fabrikations- oder Materialfehler
zurückzuführen sind. Es bleibt
unserer Wahl überlassen, ob wir
das Gerät ganz oder in Teilen
ersetzen oder ausbessern.
Eine Garantiereparatur oder ein
Garantieersatz verlängert nicht
die Garantiezeit – weder für
die ersetzten Teile noch für das
ganze Gerät.
Alle über die vorstehende
Garantie hinaus gehenden
Schadensersatzansprüche, unter
anderem Ansprüche auf Ersatz
des Montageaufwandes, sind
ausgeschlossen.
Von der Garantie ausgeschlossen
sind natürliche Verschleiß- und
Abnutzungserscheinungen, Ver-
schleißteile wie z. B. die Schärfe
der Aufsatzklingen und Schäden,
die durch Nichtbeachtung der
Gebrauchsanleitung entstehen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind
Schäden, die durch unsachge-
mäßen Einbau, die Verwendung
aggressiver Reinigungsmittel,
durch unbefugte Eingriffe in das
Gerät sowie Veränderungen an
Gerät, Netzteilkabel oder Netz-
stecker entstehen.
Voraussetzung für die Garantie-
leistung ist, dass dem Gerät bei
der Einsendung der Kaufbeleg
beiliegt.
Bitte setzen Sie sich mit uns in
Verbindung, bevor Sie das Gerät
zur Garantiereparatur schi-
cken. Wir senden Ihnen einen
vorbereiteten Paketaufkleber zur
kostenfreien Rücksendung.
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