Sicherheit
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58500009/58500010/58500011
V3
DE
2.4
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den
sicherheitstechnischen Anforderungen aus:
•
Schutzkleidung
•
Schutzhandschuhe
•
Sicherheitsschuhe
2.5
Unfallschutz
•
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
•
Vorsicht bei Gewitter!
•
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
•
Vorsicht bei nassen, angefrorenen und verschmutzten Baustoffen!
•
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 °C (37,5 °F) ist
verboten
!
Es besteht die Gefahr des Abrutschens der Greifgüter bedingt durch Nässe oder Vereisung.
2.6
Sicherheit im Betrieb
2.6.1
Eigenmächtige Umbauten
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!