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Garantieerklärung:
Über die Ihnen gegenüber Ihrem PIKO Fachhändler als Vertragspartner gesetzlich zustehenden
nationalen Gewährleistungsrechte hinaus gewährt Ihnen die PIKO Spielwaren GmbH beim Kauf
eines PIKO Produktes zusätzlich eine Herstellergarantie von 2 Jahren ab Kaufdatum zu den
nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Damit haben Sie unabhängig vom Kaufort die Möglich-
keit, auch direkt bei PIKO aufgetretene Mängel oder Störungen zu reklamieren.
Garantiebedingungen
Diese Garantie gilt für PIKO Produkte und Einzelteile, die bei einem PIKO Fachhändler weltweit
gekauft wurden. Als Kaufnachweis dient die Kaufquittung.
Inhalt der Garantie / Ausschlüsse
Die Garantie umfasst nach Wahl von PIKO die kostenlose Beseitigung eventueller Störungen
oder den kostenlosen Ersatz schadhafter Teile, die nachweislich auf Material-, Konstruktions-,
Herstellungs- oder Transportfehlern beruhen inklusive der damit verbunden Serviceleistungen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Garantieansprüche erlöschen
• bei verschleißbedingten Störungen bzw. bei der üblichen Abnutzung von Verschleißteilen.
• bei Umbau von PIKO Produkten mit nicht von PIKO freigegebenen Teilen.
• wenn der Einbau bestimmter Elektronikelemente entgegen der Vorgabe von PIKO von nicht
dafür autorisierten Personen durchgeführt wurde.
• bei Verwendung in einem anderen als von PIKO bestimmten Einsatzzweck.
• wenn die in der Bedienungs-/Wartungsanleitung aufgeführten Hinweise von PIKO nicht befolgt
wurden.
Die Garantiefrist verlängert sich durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nicht. Die Garantie-
ansprüche können entweder direkt beim Verkäufer oder durch Einsenden des reklamierten
Teils zusammen mit der Kaufquittung und einem Mängelbericht direkt an die Firma PIKO gestellt
werden. Die Einsendung erfolgt zu Lasten des Käufers. Unfreie Sendungen werden nicht
angenommen.
Elektrische und mechanische Maßangaben sowie Abbildungen ohne jede Gewähr.
Irrtümer vorbehalten! Daten können sich ohne Vorankündigung ändern.
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