2. Allgemeine Hinweise
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2.1 Hinweise zu dieser Montageanleitung
Diese Montageanleitung ist nur für die beschriebenen Hubsäulen gültig und ist für den Hersteller des End-
produktes, in das diese unvollständige Maschine integriert wird, als Dokumentation bestimmt.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für den Endkunden eine Betriebsanleitung durch den
Hersteller des Endproduktes zu erstellen ist, die sämtliche Funktionen und Gefahrenhinweise des Endpro-
duktes enthält.
Dieses gilt ebenfalls für den Einbau in eine Maschine. Hier ist der Maschinenhersteller für die entsprechen-
den Sicherheitseinrichtungen, Überprüfungen, die Überwachung evtl. auftretender Quetsch- und Scher-
stellen und die Dokumentation zuständig.
Diese Montageanleitung unterstützt Sie dabei,
•
Gefahren zu vermeiden,
•
Ausfallzeiten zu verhindern,
•
und die Lebensdauer dieses Produktes zu gewährleisten bzw. zu erhöhen.
Gefahrenhinweise, Sicherheitsbestimmungen sowie die Angaben in dieser Montageanleitung sind ohne
Ausnahme einzuhalten.
Die Montageanleitung ist von jeder Person zu lesen und anzuwenden, die mit dem Produkt arbeitet.
Die Inbetriebnahme ist so lange untersagt, bis die Maschine den Bestimmungen der EG-Richtlinien 2006/
42/EG (Maschinenrichtlinie) entspricht. Vor dem Inverkehrbringen muss diese den CE-Richtlinien, auch
dokumentarisch, entsprechen.
Wir weisen den Weiterverwender dieser unvollständigen Maschine/Teilmaschine/Maschinenteile ausdrüc-
klich auf die Pflicht zur Erweiterung und Vervollständigung dieser Dokumentation hin. Inbesondere beim
Ein- bzw. Anbau von elektrischen Elementen und/oder Antrieben ist eine CE-Konformitätserklärung durch
den Weiterverwender zu erstellen.
Unsere Einbauerklärung verliert automatisch ihre Gültigkeit.