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4 Die BRITA
MAXTRA
Filterkartusche
einsetzen
Die Vorbereitung Ihrer BRITA MAXTRA
Filterkartusche ist denkbar einfach. Bitte befolgen
Sie die unten angegebenen Schritte, und genießen
Sie BRITA-gefiltertes Wasser in Ihrem Kaffee.
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Um Ihre BRITA MAXTRA Filterkartusche
vorzubereiten, nehmen Sie die Schutzfolie
ab. Tauchen Sie die Filterkartusche in kaltes
Wasser, und schütteln Sie sie vorsichtig,
um etwaige luftblasen zu entfernen. Die
Filterkartusche ist jetzt für den Gebrauch
bereit.
D
Hinweise:
•
Die Filterkartusche und die Innenseite
der Verpackung können feucht sein.
Dabei handelt es sich lediglich um
Kondenswasser.
•
Es ist nicht notwendig, die BRITA
MAXTRA Filterkartusche vorher
einzuweichen, wie es bei einigen
anderen Wasserfilterkartuschen
erforderlich ist.
•
BRITA gefiltertes Wasser ist ein für den
menschlichen Gebrauch bestimmtes
lebensmittel. Verwenden Sie es innerhalb von
1–2 Tagen.
•
Wie jedes Naturprodukt unterliegen die
Bestandteile des MAXTRA MicroporeFilters
natürlichen Schwankungen. Diese können
zu leichtem Abrieb kleiner Kohlepartikel ins
gefilterte Wasser führen, die als schwarze
Partikel wahrgenommen werden können.
Diese Partikel beeinträchtigen nicht Ihre
Gesundheit. Werden sie verschluckt, so
verlassen sie den Körper unverändert auf dem
natürlichen Wege. Sollten Sie Kohlepartikel
in Ihrem gefilterten Wasser entdecken,
empfehlen wir, die Kartusche zu spülen bis der
Partikelaustritt abgeklungen ist.
•
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir
jede haftung und Gewährleistung ablehnen
müssen, wenn Sie unsere Empfehlungen
zum Gebrauch und Wechsel der BRITA
Filterkartusche nicht beachten.
3.1 Normerfüllung
Diese Maschine erfüllt sämtliche Normen
bezüglich elektromagnetischer Felder (EMF).
Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen
ist die Maschine sicher im Gebrauch, sofern
sie ordnungsgemäß und entsprechend den
Anweisungen in dieser Bedienungsanleitung
verwendet wird.
Wenn diese Maschine ausgeschaltet ist, beträgt
ihr Energieverbrauch weniger als 1 Watt. Dies
entspricht der EU-Richtlinie 2009/125/EC, die
die ökologischen Designanforderungen für
energieverbrauchende Produkte regelt.