3.
Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach
unserer Wahl kostenfrei instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt
werden.
Geräte, für die die Garantieleistung in Anspruch genommen wird, sind uns
zuzusenden. Werden von uns gelieferte Geräte in andere feststehende Geräte
Dritter eingebaut oder werden mehrere von uns gelieferte Geräte zu einem
feststehenden Gerät zusammengebaut, sind die von uns gelieferten Geräte
zur Inanspruchnahme der Garantie auszubauen und uns zuzusenden. Es ist je-
weils der Kaufbeleg mit Kauf- und / oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über.
4.
Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird
kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert.
5.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der 36-monatigen
Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garan-
tiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze
Gerät.
6.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz au-
ßerhalb des Gerätes entstandener Schäden,ergeben sich aus dieser Garantie
nicht. Diese Garantiebedingungen gelten für in Deutschland gekaufte Geräte.
Unsere Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland; es
wird keine Garantie dafür geleistet, dass unsere Geräte auch in anderen Län-
dern, außerhalb Deutschlands, betrieben werden dürfen. Werden Geräte ins
Ausland verbracht, welche die technischen Voraussetzungen (z. B. Spannung
etc.) für das entsprechende Land aufweisen und die für die jeweiligen Klima-
und Umweltbedingungen geeignet sind, gelten diese Garantiebedingungen
unverändert.
Für außerhalb der EU gekaufte Geräte gewähren wir keine Garantie.
Für eine schnelle Garantieabwicklung setzen Sie sich bitte vor der Rück-
sendung mit dem PARFORCE Kundenservice in Verbindung. Die Kontaktdaten
finden Sie auf der Rückseite dieser Anleitung.