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Besondere Sicherheitshinweise für Abluftbetrieb
Vergiftungs-/Brandgefahr!
Dem Raum, in dem eine Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb arbeitet,
wird durch das Gebläse Luft entzogen und nach außen transportiert.
Wenn in diesem Raum gleichzeitig raumluftabhängige Feuerstätten
(z.B. Gas- oder andere Brennstoffheizungen) in Betrieb sind, kann
diesen der für die Verbrennung notwendige Sauerstoff entzogen
werden. Dies kann dazu führen, dass die Flamme erlischt und Gas
austritt bzw. die Abgase in den Raum gesogen werden.
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn z.B. durch nicht
verschließbare Öffnungen in Türen, Fenstern oder Zuluftmauerkästen
die Verbrennungsluft nachströmen kann, und wenn im
Aufstellungsraum ein Unterdruck von höchstens 0,04 mbar erreicht
wird. Dadurch wird ein Rücksaugen der Abgase vermieden.
Bei einer Beurteilung der erforderlichen Maßnahmen muss immer
der gesamte Lüftungsverband der Wohnung beachtet werden. Ziehen
Sie den zuständigen Schornsteinfegermeister zu Rate.
Schließen Sie die Dunstabzugshaube niemals an einen
Belüftungsschacht bzw. Raum- oder Abgaskamin an! Die abgeführte
Luft darf nicht in einen Kanal geführt werden, in dem Warmluft
zirkuliert. Die abgesaugte Luft darf nur durch einen separaten, nur für
die Dunstabzugshaube vorgesehenen Luftkanal nach außen geführt
werden.
Wichtig!
Zum Abluftbetrieb ist ein Wanddurchbruch von mindestens 16 cm
Durchmesser erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, diesen Durchbruch
(Kernbohrung) von einem Fachbetrieb (Elektroinstallation)
vornehmen zu lassen.
Bedenken Sie: Je kürzer das Abzugsrohr ist und je weniger
Krümmungen es hat, desto größer ist die Wirkung der Abzugshaube.
Von Bundesland zu Bundesland gelten unterschiedliche behördliche
Vorschriften im Umgang mit der Ableitung der Abluft. Fragen Sie
Ihren Bezirksschornsteinfeger um Rat.
5 Minuten für Ihre Sicherheit...
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