OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
Anhang
Version 1.0 2019-01-17
Seite 29
Originalbetriebsanleitung
B17Pro basic
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7
Anhang
7.1
Urheberrecht
Diese Dokumentation ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbe-
sondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen, der Funk-
sendung, der Wiedergabe auf photomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung
in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwendung, vorbehalten.
Technische Änderungen jederzeit vorbehalten.
7.2
Mangelhaftungsansprüche / Garantie
Neben den gesetzlichen Mangelhaftungsansprüchen des Käufers gegenüber dem Verkäufer,
gewährt Ihnen der Hersteller des Produktes, die Firma OPTIMUM GmbH, Robert-Pfleger-
Straße 26, D-96103 Hallstadt, keine weiteren Garantien, sofern sie nicht hier aufgelistet oder im
Rahmen einer einzelnen, vertraglichen Regel zugesagt wurden.
Die Abwicklung der Haftungs- oder Garantieansprüche erfolgt nach Wahl der Firma
OPTIMUM GmbH entweder direkt mit der Firma OPTIMUM GmbH oder aber über einen
ihrer Händler.
Defekte Produkte oder deren Bestandteile werden entweder repariert oder gegen fehlerf-
reie ausgetauscht. Ausgetauschte Produkte oder Bestandteile gehen in unser Eigentum
über.
Voraussetzung für Haftungs- oder Garantieansprüchen ist die Einreichung eines maschinell
erstellten Original-Kaufbeleges, aus dem sich das Kaufdatum, der Maschinentyp und
gegebenenfalls die Seriennummer ergeben müssen. Ohne Vorlage des Ori-
ginalkaufbeleges können keine Leistungen erbracht werden.
Von den Haftungs- oder Garantieansprüchen ausgeschlossen sind Mängel, die aufgrund
folgender Umstände entstanden sind:
- Nutzung des Produkts außerhalb der technischen Möglichkeiten und der bestimmungs-
gemäßen Verwendung, insbesondere bei Überbeanspruchung des Gerätes
- Selbstverschulden durch Fehlbedienung bzw. Missachtung unserer Betriebsanleitung
- nachlässige oder unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
- nicht autorisierte Modifikationen und Reparaturen
- ungenügende Einrichtung und Absicherung der Maschine
- Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Nutzungsbedingungen
- atmosphärische Entladungen, Überspannungen und Blitzschlag sowie chemische
Einflüsse
Ebenfalls unterliegen nicht den Haftungs- oder Garantieansprüchen:
- Verschleißteile und Teile, die einem normalen und bestimmungsgemäßen Verschleiß
unterliegen, wie beispielsweise Keilriemen, Kugellager, Leuchtmittel, Filter, Dichtungen
u.s.w.
- nicht reproduzierbare Softwarefehler
Leistungen, die die Firma OPTIMUM GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung
im Rahmen einer zusätzlichen Garantie erbringen, sind weder eine Anerkennung eines
Mangels noch eine Anerkennung der Eintrittspflicht. Diese Leistungen hemmen und/oder
unterbrechen die Garantiezeit nicht.
Gerichtsstand unter Kaufleuten ist Bamberg.
Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder
nichtig sein, so gilt das als vereinbart, was dem Willen des Garantiegebers am nächsten
kommt und ihm Rahmen der durch diesen Vertrag vorgegeben Haftungs- und Garantieg-
renzen bleibt.