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den anliefernden Spediteur und an den Vertragspartner
zu melden.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden und
Mängel an Geräten oder deren Anbauteilen, die
durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße
Behandlung und Wartung sowie durch Fehler beim
Aufstellen und Anschließen des Gerätes auftreten.
Wir übernehmen keine Garantie bei Nichtbeachtung
der Aufstell- und Bedienungsanleitungen sowie bei
Einbau von Ersatz-
und Zubehörteilen eines anderen
(fremden) Herstellers als Olsberg.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn technische
Veränderungen (am oder im Produkt) durch Personen
durchgeführt wurden, die hierzu nicht durch Olsberg
ermächtigt sind.
Keramikverkleidungen
Sämtliche Keramiken der Olsberg-Produkte wer-
den entsprechend den Qualitätsrichtlinien der Ar-
beitsgemeinschaft Deutsche Ofenkachel e.V. in
der jeweils gültigen Ausgabe gefertigt. Zulässige
Maßabweichungen
(Längenmaße,
Verwindung,
Winkligkeit) sind dort in Anlehnung an die gängigen
Normen definiert. Haarrisse sind zulässig, sie beein-
trächtigen die Funktionsfähigkeit der Keramik nicht.
Jedes Keramikbauteil wird in Handarbeit hergestellt,
Farbunterschiede bei Glasuren sowohl in Helligkeit
als auch Farbtönung können von Keramikbrand
zu Keramikbrand in Nuancen auftreten. Diese
Unterschiede
können deutlich bei Lieferung von einzel-
nen Ersatzteilkeramiken auftreten und sind kein Grund
zur Beanstandung. Die mechanischen Eigenschaften
sind in Anlehnung an die gängigen Normen defi-
niert und werden fertigungstechnisch umgesetzt.
Die Beständigkeit der glasierten Oberfläche gegen
Reinigungsmittel wird nach
den gängigen Normen
geprüft.
Natursteinverkleidungen
Unsere
Steinverkleidungen
sind
Naturprodukte.
Unterschiedliche Maserungen, quarzähnliche Li-
nien, Quarzeinschlüsse o.ä., Farbnuancen und Farb-
abweichungen, unterschiedliche Steineinschlüsse o.ä.
sind kein Beanstandungsgrund.
Die Einzigartigkeit dieser Naturprodukte führt dazu,
dass Sie ein Unikat in Ihrem Wohnzimmer installiert ha-
ben.
Für absolute Gleichheit der Verkleidungen stehen
nur „künstliche“ Produkte zur Verfügung, d.h. Keramik
oder Blech.
Die vorgenannten Abweichungen bei Keramik-
und
Natursteinverkleidungen
führen
nicht
zu
Garantieleistungen.
7. Rechte aus der Garantie
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir alle Sach-
mängel, die nachweislich auf Produktions- und/
oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die Man-
gelbeseitigung erfolgt nach unserer Wahl durch Re-
paratur oder Lieferung einer mangelfreien Sache, in-
nerhalb eines angemessenen Zeitraumes, durch uns
oder einem von uns ermächtigten Fachbetrieb.
Der Sachmangel ist unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, über
den zuständigen Fachbetrieb an Olsberg zu melden.
Bei rechtzeitiger Anzeige des Sachmangels innerhalb
der Garantiezeit wird die Mangelbeseitigung auch nach
Ablauf der Garantiezeit vorgenommen.
Durch die Behebung eines Sachmangels im Rahmen
der Garantie verlängern sich die Garantiezeiträume für
das gesamte Produkt nicht.
In
Fällen der Rücknahme von Waren ist Olsberg berech-
tigt, folgende Ansprüche auf Gebrauchsüberlassung
und Wertminderung geltend zu machen:
a) Aufwendungen wie Transport-, Montage-, Versi-
cherungskosten, usw.
in der tatsächlich entstande-
nen
Höhe
b)
Für Wertminderung und Nutzungsentschädigung für
die
Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware gel-
ten folgende Pauschalsätze:
• im ersten Jahr 15% des bei Kauf gültigen
Listenpreises ohne
Abzüge
• im zweiten Jahr 25% des bei Kauf gültigen
Listenpreises ohne
Abzüge
• im dritten Jahr 30% des bei Kauf gültigen
Listenpreises ohne
Abzüge
8. Haftung
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere
solche auf Ersatz
außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden, sind, soweit eine Haftung nicht zwingend ge-
setzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.
Olsberg haftet nicht für mittelbare und unmittelbare
Schäden, die durch Geräte verursacht werden. Dazu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch
Zersetzungsprozesse organischer Staubanteile her-
vorgerufen werden und deren Pyrolyseprodukte sich
als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und
Ofenteilen niederschlagen können.
Auch Effekte des Fogging sind von der Haftung
ausgeschlossen.
9. Kundendienst
Bei unberechtigter Inanspruchnahme unseres Kun-
dendienstes gehen sämtliche Kundendienstkosten
(Fahrt- und Wegekosten, Fracht- und Verpackungs-
kosten, Material- und Monteurkosten, zzgl. der ge-
setzlichen Mehrwertsteuer) komplett zu Lasten des
Auftraggebers.
10. Hinweis
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihnen
unsere le
istungsfähige Serviceorganisation auch
nach Ablauf der Garantiezeiträume kostenpflich-
tig zur
Verfügung steht. Ihre erste Anlaufstelle ist je-
doch Ihr Fachbetrieb, bei dem Sie Ihren hochwertigen
Kaminofen gekauft haben.
Für Serviceleistungen außerhalb dieser Garantiebe-
dingungen erhalten Sie getrennte
Kostenvoranschläge.
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