
gewährleisten.
- Bevor man zu den Klemmen gelangt, müssen alle
Versorgungskreisläufe getrennt werden.
- Bevor man mit der Reinigung und/oder Wartung des
Gerätes fortfährt und bevor man irgendwelche
Schutzvorrichtungen entfernt sichergehen, dass der
LINIENTRENNSCHALTER oberhalb des Gerätes auf der
Position OFF steht, und das der Zustand des
Trennschalters vom Bediener, der am Gerät den Eingriff
ausführt, zu sehen ist.
- Vorsicht, möglicher rutschiger Boden in der Nähe des
Gerätes.
- Im Bezug auf den Maschinengebrauch ist eine gewisse
Benutzerausbildungszeit vorher zu berücksichtigen.
- Zur Vermeidung persönlicher Gefahrlagen sind geeignete,
den betroffenen Sicherheitsverordnungen entsprechende
Mittel zu benutzen.
- Laut den geltenden Normen ist ausschliesslich eine
Unfallverhütungsarbeitskleidung zu tragen.
- Bei Verfahren oder Reparaturen an Flächen, die direkt vom
Boden nicht erreichbar sind, sind sichere, den geltenden
Sicherheitsverordnungen entsprechende Leitern oder
Hebesysteme zu benutzen.
- Zur Durchführung von Verfahren an der Maschine sind die
Hände nicht zu benutzen.
- Bewegliche Teile sind weder mit den Händen noch mit ande-
ren Gegenständen zu stoppen.
- Neben der Maschine sind keine Streichhölzer, Feuerzeuge
oder freie Flammen zu benutzen.
4) UMWELTBEDINGUNGEN
Die Maschine soll nicht bleiben, wo die Temperatur 0° C unter-
schreiten kann. Die Maschine ist nur zur Aufstellung in
Explosionsschutzatmosphären entwickelt worden.
4.1) Geräusch
Mit dieser Maschine kann man die Lärmbelastung, allerdings
den Schallpegel, erheblich vermindern.
Der an den Benutzerstellen festgestellten Wert unterschrei-
tet 70 dB (A).
43
ÖFEN FÜR PIZZERIA UND IMBISS MF 1 - MF 2 - MF 3 CS
DE
5) TRANSPORT
5.1) Sendung
Die Maschine wird in einem Umreifungskarton an einer durch
Schrauben befestigten Holzpalette positioniert.
Die Maschinensendung kann wie folgt erfolgen:
a) LKW
b) Luftweg
c) See
d) Bahn
Die Wahl unter den verschiedenen Sendungsmöglichkeiten ist
beim Vertragsabschluss zwischen Lieferanten und Einkäufer zu
vereinbaren.
WICHTIG
Die die Maschine enthaltende Verpackung ist vor
Witterungen zu schützen, es ist verboten an der
Verpackung andere Kisten oder Materialien zu positionie-
ren.
a)
b)
c)
d)
5.2) Verpackungsheben
Die Handhabung der Schachtel soll ganz sorgfältig erfolgen. Zur
Durchführung der Hebe- sowie Positionierverfahren der
Schachtel sind für das Gewicht derselben geeignete Hebemittel
auszuwählen.
Die Schachtel ist mit Kran oder Flaschenzug mit geeigneten
Riemen oder mit einem Gabelstapler, wobei die Gabeln in die
dazu bestimmten Zinken einzusetzen sind, aufzuheben.
GEFAHRLAGE
Nur befugtes Fachpersonal darf Hebe- und
Handlingverfahren durchführen.
Der Hersteller weist jegliche Haftung für Personen- oder
Sachschäden von sich, die auf die mangelnde Beachtung
der geltenden Sicherheitsnormen für Heben und
Transportieren von Materialien inner- oder außerhalb des
Werks zurückzuführen sind.
5.3) Einlagerung
WICHTIG
Die Kiste, die die Maschine enthält, ist bei Einlagerung
derselben vor Witterungen zu schützen, es ist verboten an
der Kiste andere Kisten oder Materialien zu positionieren.
Hebestellen
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