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Da der Bediener bei unsachgemäßem Gebrauch bzw. einem
einfachen Defekt in Berührung kommen könnte, gelten erweiterte
Sicherheitsmaßnahmen.
Handschuhe und Schuhe sind zu tragen, die ausreichende
Isolierung bieten. Die gesamte Kleidung ist trocken zu halten.
Erhöhte Vorsicht gilt in einer Umgebung mit hoher Feuchtigkeit!
Alle an der Anlage angeschlossenen elektrischen Leitungen sind
auf einwandfreien Zustand zu überprüfen.
Warnung:
Blanke Stellen ohne bzw. mit schadhafter Isolierung sind
lebensgefährlich.
Beschädigte Kabel bzw. Schlauchpakete sofort ersetzen!
Beim Wechsel der Brennerteile die Anlage am Hauptschalter außer
Betrieb setzen.
Vor öffnen des Anlagengehäuses durch ein Fachpersonal,
Netzstecker ziehen. Die Anlagen sind in regelmäßigen Abständen
auf Ihren einwandfreien Zustand zu prüfen.
Warnung:
Der Plasmalichtbogen brennt sofort nach Betätigen des
Brennertaster.
Durch die hohe Temperatur von bis zu 30.000 °C gibt es keinen
ausreichenden Schutz, wenn man dem Plasma Lichtbogen zu nahe
kommt!
Beim Umgang mit dem Plasmabrenner gilt deshalb extreme
Vorsicht!
Immer auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten!
Den Brenner auf keinen Fall auf Personen richten!
Die Strahlung des Lichtbogens kann zu Augenschäden und
Hautverbrennungen führen. Deshalb sollte zum Schutz der Augen
ein Schweißschild, Schutzbrille oder ein Schutzhelm verwendet
werden. Die Haut muss durch geeignete Schutzbekleidung
(Schweißerhandschuhe, Lederschürze, Sicherheits-Schuhe)
geschützt werden.
In der Nähe arbeitende Personen sind ebenfalls vor
der Lichtbogenstrahlung zu schützen.
Beim Gebrauch des Plasma
–
Schneidbrenners entsteht sehr
großer Lärm, der auf Dauer das Gehör schädigt!
Im Dauereinsatz ist ein ausreichender Gehörschutz zu tragen.
In der Nähe arbeitende Personen sind ebenfalls vor Lärm zu
schützen.
Beim Plasmaschneiden entstehen Rauchgase bzw. toxische
Dämpfe. Deshalb darf die Plasmaschneidanlage nur in gut
belüfteten Hallen, im Freien oder in geschlossenen Räumen mit
starker Absaugung verwendet werden.
Der Schneidbereich des Werkstücks muss von Lösungs- und
Entfettungsmitteln gereinigt werden, um die Bildung von Giftgasen
zu vermeiden bzw. zu vermindern.
Schneiden von Blei, auch in Form von Überzügen, verzinkten
Teilen, Kadmium, Beryllium und andere Metalle, die beim
Schneiden giftige Dämpfe entwickeln, ist nur mit Atemschutzmaske
und -gerät, sowie Absaugung und Filterung der giftigen Gase und
Dämpfe erlaubt.
Erhöhte Vorsicht gilt beim Schneiden von Behältern, diese zuvor
entleeren und sauber reinigen.
Warnung:
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