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3-1. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Motorsägen
Die Motorsäge darf nur für das Sägen von Holz im Freien
verwendet werden. Je nach Motorsägenklasse geeignet für
folgende Anwendungen:
- Mittel- u. Profiklasse:
Einsatz im dünnen, mittleren und
starkem Holz, Fällen, Entasten, Ablängen, Durchforsten.
- Hobbyklasse:
Für gelegentlichen Einsatz in dünnem Holz,
Obstbaumpflege, Fällen, Entasten, Ablängen.
Nicht zugelassene Bediener:
Personen, die mit der Bedienungsanleitung nicht vertraut sind,
Kinder, Jugendliche, sowie Personen unter Alkohol‑, Drogen‑
oder Medikamenteneinfluss dürfen das Gerät nicht bedienen.
3-2. Allgemeine Hinweise
‑
Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muss
die Bedienperson unbedingt diese Betriebsanleitung
lesen (Abb. 2)
, um sich mit der Handhabung der
Motorsäge vertraut zu machen. Unzureichend informierte
Bediener können sich und andere Personen durch
unsachgemäßen Gebrauch gefährden.
‑ Motorsäge nur an Benutzer ausleihen, die Erfahrung mit
einer Motorsäge haben. Die Betriebsanleitung ist dabei zu
über geben.
‑ Erstbenutzer sollten sich vom Verkäufer einweisen lassen,
um sich mit den Eigenschaften des motorbetriebenen
Sägens vertraut zu machen, oder einen staatlichen
Motorsägenlehrgang besuchen.
‑ Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die
Motorsäge nicht bedienen. Jugendliche über 16 Jahre sind
von diesem Verbot ausgenommen, wenn sie zum Zwecke
der Ausbildung unter Aufsicht eines Fachkundigen stehen.
‑ Das Arbeiten mit der Motorsäge erfordert hohe
Aufmerksamkeit.
‑ Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Auch
Ermüdung führt zur Unachtsamkeit. Besonders hohe
Aufmerksamkeit ist zum Ende der Arbeitszeit erforderlich.
Alle Arbeiten ruhig und umsichtig durchführen. Der Bediener
ist gegenüber Dritten verantwortlich.
‑ Niemals unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder
Medikamenten arbeiten
(Abb. 3)
.
‑ Bei Arbeiten in leicht entzündlicher Vegetation und bei
Trockenheit Feuerlöscher bereitstellen (Waldbrandgefahr).
3-3. Persönliche Schutzausrüstung (Abb. 4
und 5)
‑
Um beim Sägen Verletzungen von Kopf, Augen, Hand,
Fuß sowie Gehörschäden zu vermeiden, müssen
die nachfolgend beschriebenen Körperschutzaus-
rüstungen und Körperschutzmittel getragen werden.
‑ Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend, aber
nicht hinderlich sein. Keinen Körperschmuck oder Kleidung
tragen, die ein Verfangen an Buschwerk oder Ästen
ermöglicht. Bei langen Haaren unbedingt Haarnetz tragen.
‑ Bei sämtlichen Arbeiten im Wald ist ein
Schutzhelm
(1)
zu tragen, er bietet Schutz vor herabfallenden Ästen. Der
Schutzhelm ist regelmäßig auf Beschädigungen hin zu
überprüfen und spätestens nach 5 Jahren auszutauschen.
Nur geprüfte Schutzhelme verwenden.
‑ Der
Gesichtsschutz
(2) des Helmes (ersatzweise:
Schutzbrille) hält Sägespäne und Holzsplitter ab. Um
Verletzungen der Augen zu vermei den, ist beim Arbeiten mit
der Motorsäge stets ein Augenschutz bzw. Gesichtsschutz
zu tragen.
‑ Zur Vermeidung von Gehörschäden sind geeignete
persönliche
Schallschutzmittel
zu tragen. (Gehörschutz
(3), Kapseln, Wachswatte etc.). Oktavbandanalyse auf
Anfrage.
‑ Die
Sicherheits-Forstjacke
(4) hat signalfarbene
Schulterpartien und ist körperfreundlich und pflegeleicht.
‑ Die
Sicherheits-Latzhose
(5) hat 22 Lagen Nylongewebe
und schützt vor Schnittverletzungen. Ihre Verwendung wird
dringend empfohlen.
‑
Arbeitshandschuhe
(6) aus festem Leder gehören zur
vorschrifts mäßigen Ausrüstung und sind beim Arbeiten mit
der Motorsäge ständig zu tragen.
‑ Beim Arbeiten mit der Motorsäge sind
Sicherheitsschuhe
bzw.
Sicherheitsstiefel
(7) mit griffiger Sohle, Stahl kappe
und ein Beinschutz zu tragen. Das Sicherheitsschuhwerk mit
Schnitt schutzeinlage bietet Schutz vor Schnittverletzungen
und gewährleistet einen sicheren Stand.
3-4. Betriebsstoffe / Tanken
‑ Beim Betanken der Motorsäge ist der Motor
auszuschalten.
‑ Rauchen und jedes offene Feuer ist nicht zulässig
(Abb. 6)
.
‑ Vor dem Tanken die Maschine abkühlen lassen.
‑ Kraftstoffe können lösungsmittelähnliche Substanzen
enthalten. Haut‑ und Augenkontakt mit Mineralölprodukten
vermeiden. Beim Betanken Handschuhe tragen.
Schutzkleidung öfter wechseln und reinigen.
Kraftstoffdämpfe nicht einatmen. Das Einatmen von
Kraftstoffdämpfen kann körperliche Schäden verursachen.
‑ Kein Kraftstoff oder Kettenöl verschütten. Wenn Kraftstoff
oder Öl verschüttet wurde, Motorsäge sofort säubern.
Kraftstoff nicht mit Kleidung in Berührung bringen.
Falls Kraftstoff an die Kleidung gelangt, Kleidung sofort
wechseln!
‑ Darauf achten, dass kein Kraftstoff oder Kettenöl ins
Erdreich gelangt (Umweltschutz). Geeignete Unterlage
verwenden.
‑ Nicht in geschlossenen Räumen tanken. Kraftstoffdämpfe
sammeln sich am Boden (Explosionsgefahr).
‑ Verschlussschrauben für Kraftstoff‑ und Öltank gut
verschließen.
‑ Zum Starten der Motorsäge den Standort wechseln
(mindestens 3 Meter entfernt vom Tankplatz)
(Abb. 7)
.
‑ Kraftstoffe sind nicht unbegrenzt lagerfähig. Nur soviel
einkaufen, wie in absehbarer Zeit verbraucht werden soll.
‑ Kraftstoff und Kettenöl nur in zugelassenen und
gekennzeichneten Kanistern transportieren und lagern.
Kraftstoff und Kettenöl Kindern nicht zugänglich machen.
3-5. Inbetriebnahme
‑
Nicht allein arbeiten, für Notfälle muss jemand in der
Nähe
(Rufweite)
sein.
‑ Sicherstellen, dass sich im Arbeitsbereich der Säge keine
Kinder oder weitere Personen aufhalten. Achten Sie auch
auf Tiere
(Abb. 8)
.
‑
Vor Arbeitsbeginn Motorsäge auf einwandfreie
Funktion und vorschriftsmäßigen betriebssicheren
Zustand prüfen!
Insbesondere Funktion der Kettenbremse, richtig
montierte Sägeschiene, vorschriftsmäßig geschärfte und
gespannte Sägekette, fest montiertem Kettenradschutz,
Leicht gängigkeit des Gashebels und Funktion der
Gashebelsperre, saubere und trockene Handgriffe,
Funktion des Start/Stop‑Schalters.
‑ Motorsäge erst nach komplettem Zusammenbau und
Prüfung in Betrieb nehmen. Grundsätzlich darf die Säge
nur komplett montiert benutzt werden!
‑ Vor dem Starten muss der Sägenführer einen sicheren
Stand einnehmen.
3. SICHERHEITSHINWEISE
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