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8.4 Leitfähige Schläuche/Schlaucheinbindungen
In jedem Fall muss der an dem Druckstutzen der Fasspumpe
angeschlossene Schlauch - hinsichtlich elektrostatischer Auf-
ladungen - ausreichend elektrisch leitfähig sein.
Der ohmsche Widerstand zwischen den Armaturen – in die-
sem Fall zwischen Pumpwerk und Zapfpistole - darf je nach
Schlauchtype einen Grenzwert nicht überschreiten.
1. Kennzeichnung des Schlauches mit dem Symbol „M“ Grenz-
wert
≤
10
2
W
(Bild 12 -
À
)
2. Kennzeichnung des Schlauches mit dem Symbol „
W
“ Grenz-
wert
≤
10
6
W
(Bild 12 -
)
Die Schlaucheinbindung muss einen gut leitfähigen Übergang
zwischen Schlauch und Pumpwerk sowie Schlauch und Zapf-
pistole sicherstellen.
Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, so ist die separate
Erdung aller leitfähigen Teile (z.B. metallenes Mundstück am
Schlauchende) unbedingt erforderlich.
Das Einbinden von leitfähigen Schläuchen mit Armaturen
zu Schlauchleitungen verlangt die Kennzeichnung und
Prüfung nach DIN EN 12 115.
8.5 Erläuterung der Zoneneinteilung bei der
Anwendung von Exzenterschneckenpumpen für
brennbare Flüssigkeiten
- Im Inneren eines Fasses oder Behältnisses herrscht generell
Zone 0.
- Die Trennstelle zwischen Zone 0 und Zone 1 wird durch
das Fass-Spundloch bzw. die Oberkante des Behältnisses
festgelegt.
- Räume, in denen um- oder abgefüllt wird fallen grundsätzlich
unter Zone 1.
- Für Fass- und Behälterpumpen folgt daraus:
1. Verwenden Sie zum Fördern brennbarer Flüssigkeiten nur
Pumpwerke der Gerätegruppe II, Kategorie 1/2 G. Diese
erfüllen die Vorschriften für den Einsatz in Zone 0.
2. Der Einsatz von explosionsgeschützten Motoren, gleich
welcher Schutzart, in Zone 0 ist nicht zulässig. Ausnah-
men können nur die örtlichen Überwachungsbehörden
machen.
3. Lutz-Motoren der Baureihe ME in der Ausführung „Druck-
feste Kapselung - Erhöhte Sicherheit“ erfüllen die Vor-
schriften für die Gerätegruppe II, Kategorie 2 G. Sie dürfen
in Zone 1 eingesetzt werden.
8.5 Rückverfolgbarkeit
Geräte der Firma Lutz Pumpen für explosionsgefährdete Be-
reiche sind an Hand einer individuellen Seriennummer ge-
kennzeichnet, die der Rückverfolgbarkeit dient. Aus dieser Zahl
können Baujahr und Geräteausführung bestimmt werden.
Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Gerät für explosions-
gefährdete Bereiche. Diesbezüglich und unter Berücksichtigung
der ATEX-Richtlinie 94/9/EG sind spezifische Vorkehrungen
zu treffen, um die Rückverfolgbarkeit des Gerätes im vor- und
nachgeschalteten Bereich sicherzustellen.
Unser mit ATEX-Bescheid zertifiziertes QM-System gewähr-
leistet diese Rückverfolgbarkeit bis zum Ort der ersten Aus-
lieferung.
Ausgenommen im Falle gegenteilig lautender vertraglicher Be-
stimmungen sind alle Personen, die diese Geräte weiterliefern,
dazu verpflichtet, ein System einzuführen, das eine eventuell
erforderliche Rückrufaktion für fehlerhafte Geräte ermöglicht.