22
Anhang
9
9.2
Ansprechpartner für Service
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Loctite Vertretung.
9.1
Garantiebestimmungen (nur für Deutschland)
Garantieklausel
1 Soweit Fehler bei Produkten, auf welche sich diese Bedienungsanleitung unter 0,5 l- oder 2 l-Produkttank
97105 / 97106 / 97107 oder 97108 (nachstehend „Produkte“ genannt) bezieht, vorhanden sein sollten,
beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate.
2 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Loctite verpflichtet sich,
innerhalb der Gewährleistungsfrist die von ihr gelieferten Produkte wahlweise zu reparieren, auszutauschen
oder den Kaufpreis zu erstatten (zuzüglich Fracht- und Versicherungskosten, soweit solche vom Besteller
bezahlt wurden.) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers
– gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Loctite haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Loctite nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß
§§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel festgestellt, so ist
das entsprechende Teil an Loctite zurückzusenden. Ein Begleitschreiben mit Angabe der Rechnungsnummer,
unter der das Produkt bezogen wurde, sowie der Ursache für die Rücksendung ist beizufügen.
Die Rücklieferung von Komponenten zur Reparatur muß ohne fremde Teile erfolgen; im Fall der
Mängelbeseitigung trägt Loctite die Material-, Transport- und Arbeitskosten, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen als den ursprünglichen Ort verbracht wurde (§ 476 a BGB). Die
Kosten von Ein- und Ausbaumaßnahmen trägt Loctite nur zur Hälfte, maximal jedoch bis zur Höhe des
Kaufpreises. Für Ersatzlieferung und Nachbesserung haftet Loctite sechs Monate. Wird eine Komponente
und/oder ein von Loctite geliefertes Teil oder System ohne Zustimmung von Loctite geändert oder repariert,
zweckentfremdet oder nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften von Loctite installiert und in Betrieb
gesetzt, erlischt die Gewährleistung.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 1 und 2 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Die vorstehende Regelung gilt nicht für
Ansprüche gemäß §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu
vertretender Unmöglichkeit. Soweit die Haftung von Loctite ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von
Loctite.
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