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(Im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42; Anhang II B)
Leister Process Technologies, Galileostrasse 10, CH-6056 Kaegiswil/Schweiz erklärt hiermit, dass die unvoll -
ständige Maschine
Bezeichnung:
Air Heater
Typ:
LHS15; LHS 21S; LHS 21L
Ausführung:
CLASSIC, PREMIUM or SYSTEM
– soweit es vom Lieferumfang her möglich ist – den anwendbaren grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinen -
richtlinie (2006/42) entspricht.
Die unvollständige Maschine entspricht überdies den Anforderungen der folgenden EG-Richtlinie(n):
EG-Richtlinie(n): Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108
Niederspannungsrichtlinie 2006/95
Harmonisierte Normen: EN 12100-1, EN 12100-2, EN 60204-1, EN 14121-1,
EN 55014-1, EN 55014-2, EN 61000-6-2,
EN 61000-3-2, EN 61000-3-3, EN 50366, EN 62233,
EN 60335-2-45
Ferner erklären wir, dass für diese unvollständige Maschine die speziellen technischen Unterlagen gemäss
Anhang VII (Teil B) erstellt wurden und verpflichten uns, diese auf begründetes Verlangen den Marktüberwachungs-
behörden elektronisch zu übermitteln.
Name des Dokumentationsbevollmächtigten: Patrick Rieder, Compliance Manager
Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine wird so lange untersagt, bis gegebenenfalls festgestellt wurde,
dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wurde, den Bestimmungen der EG-Maschinen-
richtlinie (2006/42) entspricht.
Kaegiswil, 27.01.2011
Bruno von Wyl Christiane Leister
Technischer Direktor Firmeninhaberin
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung zuge-
führt werden. Nur für EU-Länder: Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß der Eu-
ropäischen Richtlinie 2002/96 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Um setzung in nationales
Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer umwelt-
gerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Entsorgung
Einbauerklärung
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