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Die Installation, Bedienung und Instandhaltung des FFG-T...EX darf nur von fachkundigem,
autorisiertem Personal ausgeführt werden. Fachkenntnisse müssen durch regelmäßige Schulung
erworben werden.
Bediener, Einrichter und Instandhalter müssen alle geltenden Sicherheitsvorschriften beachten.
Dies gilt auch für die örtlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, die in dieser
Betriebsanleitung nicht genannt sind.
Vor Inbetriebnahme sind alle Geräte auf richtigen Anschluß und Funktion zu prüfen. Die
elektrische Versorgung, auch der nachgeschalteten Geräte, ist zu kontrollieren.
Die allgemeinen Betriebsanweisungen der verwendeten Geräte sind zu beachten.
Es müssen Maßnahmen getroffen werden, die bei einem Defekt der FFG-T...EX verhindern, das
Gefahren für Personen und Sachen entstehen können.
Messwertgeber FFG-T...EX nicht in unmittelbarer Nähe starker elektromagnetischer Felder betrei-
ben. (Abstand min. 1m)
Die Messwertgeber FFG-T...EX dürfen keiner starken mechanischen Belastungen ausgesetzt
werden.
Die in der Montage und Betriebsanleitung angegebenen maximalen Strom- und Spannungswerte
für den eigensicheren Betrieb sind einzuhalten.
Der sichere Betrieb der Anlage im Hinblick auf Druck und Temperatur der
verwendeten Stoffe, obliegt dem Betreiber.
Da am Geleitrohr auch im Störungsfall keine thermischer Zündquelle vorhanden ist,
bestehen aus sicherheitstechnischer Sicht keine Bedenken, den Fühler (Schwimmer
und Gleitrohr) als Betriebsmittel einer Anwendung der Kategorie 1/2 in Behältern für brennbare
Flüssigkeiten (ausgenommen Schwefelkohlenstoff und siliziumorganische Verbindungen) bei
abweichenden atmosphärischen Bedingungen mit Überdrück bis 25 bar und Temperaturen
zwischen
–60°C bis +250°C zu betreiben.