Bedienungsanleitung
ESG
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Das Laden der Akkus darf nur in den vom Hersteller vorgeschriebenen Ladegeräten
vorgenommen werden.
Achtung
Stecken Sie den Akku nicht in Ihre Hosentasche oder in Ihre Werkzeugkiste,
wenn sich in ihnen leitfähige Teile befinden, wie z.B. Münzen, Schlüssel,
Werkzeuge oder andere metallische Teile.
Ziehen Sie den Stecker des Ladegerätes nach dem Laden aus der Steckdose heraus. Nehmen
Sie das Ladegerät nicht auseinander.
Um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Ladegerätes zu gewährleisten sollten Reparatur,
Wartung oder Einstellung durch unser Service-Center durchgeführt werden.
5.5. Aufbewahrung und Transport des Schneidgerätes
Um das Schneidgerät vor Beschädigungen zu schützen, muß das Schneidgerät nach
Gebrauch und nachdem es gesäubert worden ist, in den Transportkoffer gelegt werden, der
dann anschließend sicher zu verschließen ist.
In diesem Koffer finden desweiteren ein Ersatzakku, das Ladegerät und die
Bedienungsanleitung platz.
6. Verhalten bei Störungen am Schneidgerät
a.) Regelmäßiges Blinken der Leuchtdiodenanzeige (Pos.-Nr. 6)
=>
Akku (Pos.-Nr. 7) austauschen. Leuchtet die Anzeige weiter, muß das Gerät
eingeschickt werden. (siehe auch Kap. 4.3)
b.) Das Schneidwerkzeug verliert Öl.
=>
Das Gerät einschicken. Das Gerät nicht öffnen und die Geräteversiegelung nicht
entfernen.
c.) Das Schneidwerkzeug bleibt während des Schnittvorganges stehen.
=>
Schneidvorgang unterbrechen. Rückstelltaste (Pos.-Nr. 2) gedrückt halten und
gleichzeitig Bedienungsschalter ca. 10 sec. dauerbetätigen. Wird der Fehler dadurch
nicht behoben, muß das Gerät ins Werk eingeschickt werden.
7. Außerbetriebnahme/Entsorgung
Auch bei qualitativ hochwertigen Geräten ist irgendwann der Zeitpunkt gekommen, an dem
die Entsorgungsfrage gestellt werden muß.
Die Entsorgung der einzelnen Komponenten des Aggregates muß getrennt erfolgen. Dabei
muß zuerst das Öl abgelassen werden und an speziellen Abnahmestellen entsorgt werden.
Achtung
Hydrauliköle stellen eine Gefahr für das Grundwasser dar. Unkontrolliertes
Ablassen oder unsachgemäße Entsorgung steht unter Strafe.
(Umwelthaftungsgesetz)
Als nächstes muß der Akku gemäß der Batterieverordung speziell entsorgt werden.