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HINWEISE ZUM KÄLTEMITTEL R290
Warnhinweise
• Die Klimaanlage muss aufrecht aufbewahrt und transportiert werden. Andernfalls
können irreparable Kompressorschäden entstehen. Lassen Sie das Gerät
mindestens 24 Stunden stehen, bevor Sie es in Betrieb nehmen.
• Schalten Sie das Gerät vor der Reinigung aus und trennen Sie es von der
Stromversorgung.
• Stellen sie sicher, dass das Produkt einen ständigen Luftstrom erzeugt! Stellen Sie
sicher, dass die Lufteinlässe und -auslässe nicht blockiert sind.
•
Betreiben Sie dieses Gerät zur Vermeidung von Lecks auf einem horizontalen
Untergrund.
• Jede Person, die Arbeiten an einen Kältemittelkreislauf vornimmt, sollte über ein
aktuell gültiges Zertifi kat einer von der Industrie akkreditierten Bewertungsstelle
verfügen. Damit wird die Kompetenz zum sicheren Umgang mit Kältemitteln gemäß
einer branchenweit anerkannten Bewertungsspezifi kation sichergestellt.
• Wenn das Gerät nicht mehr funktioniert, entsorgen Sie es fachgerecht.
• Bewahren Sie das Gerät bei Nichtgebrauch an einem gut belüfteten Ort auf.
• Bewahren Sie das Gerät so auf, dass es nicht beschädigt wird.
• Reparaturen dürfen nur vom Hersteller oder einem autorisierten Fachbetrieb
durchgeführt werden.
• Beschädigen Sie keine der Komponenten des Kältemittelkreislaufs. Ausströmendes
Kältemittel wird unter Umständen nicht wahrgenommen, da es geruchlos ist.
• Wartung und Reparaturen müssen unter der Aufsicht von Spezialisten für den
Einsatz von brennbaren Kältemitteln durchgeführt werden.
Informationen für Räume mit Kältemittelleitungen
• Beschränken Sie die Rohrleitungen auf ein Minimum.
• Achten Sie darauf die Rohrleitungen nicht zu beschädigen.
• Geräte mit brennbaren Kältemitteln dürfen nur in gut belüfteten Raum installiert
werden.
• Halten Sie die nationalen Gasvorschriften ein.
•
Alle mechanischen Verbindungen müssen für Wartungszwecke frei zugänglich sein.
VORSICHT
Brandgefahr! Dieses Gerät enthält das brennbare Kältemittel R290.
Wenn das Kältemittel austritt und einer externen Zündquelle ausgesetzt
ist, besteht Brandgefahr.