DE 12
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung des Reisemobils
Das Reisemobil darf ausschließlich für die Nutzung als Reisemobil, zum Zwecke der privaten Personenbe-
förderung und der Mitnahme persönlichen Reisegepäcks verwendet werden.
Es ist für die Benutzung öffentlicher Straßen nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung und der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung geeignet.
Jede darüberhinausgehende oder andersartige Benutzung des Reisemobils ist untersagt und gilt als
nicht bestimmungsgemäß.
●
Das Reisemobil darf nicht für Lastentransporte oder zur gewerblichen Personenbeförderung ein-
gesetzt werden.
●
Die zulässige Anzahl mitfahrender Personen, das zulässige Gesamtgewicht des Reisemobils und
die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten werden.
●
Während der Fahrt müssen sich Personen auf den mit Sicherheitsgurten ausgerüsteten, zugelas-
senen Sitzplätzen befinden und angeschnallt sein.
●
Die Benutzung der Innenraumeinrichtung, insbesondere der eingebauten Geräte und Komponen-
ten, während der Fahrt ist verboten.
Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten, Beauftragten, Händler
und Vertreter wegen Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Reisemobils
entstehen, sind ausgeschlossen. Für alle Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet
allein der Halter.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt auch die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs- und Reini-
gungsanleitungen der eingebauten Geräte und Komponenten.
2.2
Verantwortung des Halters
Der Halter des Reisemobils ist verpflichtet, das Reisemobil in technisch einwandfreiem und verkehrssiche-
rem Zustand zu halten.
Dazu gehört insbesondere die Beachtung der Bedienungsanleitung des Basisfahrzeugs sowie die Einhal-
tung der dort vorgeschriebenen Wartungsintervalle.
Der Halter muss die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen rechtzeitig durchführen lassen.
Zu diesen Prüfungen gehören:
●
Fahrzeugprüfung nach § 29 StVZO (TÜV)
●
Prüfung der Gasanlage durch einen anerkannten Sachkundigen
Der Halter ist verpflichtet, sich laufend über aktuelle Gesetze und Bestimmungen zu informieren, aus
denen sich weitere Pflichten ergeben.
Hinweis:
Nimmt der Halter Veränderungen am Aufbau, der Innenausstattung, den eingebauten
Geräten und Komponenten vor oder werden nicht zugelassene und vom Hersteller des
Fahrzeugs nicht freigegebene Zubehörteile eingebaut bzw. angebaut, kann dies zu
Schäden und/oder dem Verlust der Garantie führen.
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Page 1: ...DEXTER 560 570 4 4 BEDIENUNGSANLEITUNG OPERATING MANUAL...
Page 3: ...DE 3 1 Allgemeines...
Page 10: ...DE 11 2 Verantwortung des Halters...
Page 15: ...DE 17 3 Sicherheit und Brandschutz...
Page 18: ...DE 21 4 Bef rderung von Personen...
Page 21: ...DE 25 5 Frischwasser anlage...
Page 30: ...DE 35 6 Gasanlage...
Page 35: ...DE 41 7 Elektrische Anlage...
Page 44: ...DE 51 8 Heizung...
Page 49: ...DE 57 9 WC Anlage...
Page 56: ...DE 65 10 K che...
Page 62: ...DE 73 11 Fenster und Dachhauben...
Page 71: ...DE 83 12 Wohnen...
Page 85: ...DE 99 13 Stilllegung ber den Winter...
Page 88: ...DE 103 14 Reinigung und Pflege...
Page 92: ...DE 109 15 St rungssuche...
Page 97: ...DE 115 16 Wartung und Wartungsintervalle...
Page 103: ...EN 3 1 General information...
Page 110: ...EN 11 2 Owner s responsibility...
Page 115: ...EN 17 3 Safety and fire protection...
Page 118: ...EN 21 4 Transporting passengers...
Page 121: ...EN 25 5 Fresh water system...
Page 130: ...EN 35 6 Gas system...
Page 135: ...EN 41 7 Electrical system...
Page 144: ...EN 51 8 Heating...
Page 149: ...EN 57 9 Toilet system...
Page 156: ...EN 65 10 Kitchen...
Page 162: ...EN 73 11 Windows and roof lights...
Page 171: ...EN 83 12 Living...
Page 185: ...EN 99 13 Laying up for winter...
Page 188: ...EN 103 14 Cleaning and maintenance...
Page 192: ...EN 109 15 Trouble shooting...
Page 197: ...EN 115 16 Maintenance and maintenance intervals...