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DEUTSCH
3.0
Allgemeine
Sicherheitsbestimmungen
3.1
Brandverhütungsmaßnahmen
Die Benutzung eines Kaminofens ist stets mit einer gewissen
Gefahr verbunden. Deshalb sollten die folgenden Anweisungen
unbedingt beachtet werden.
•
Es ist darauf zu achten, daß Möbel und andere entflammbare
Gegenstände nicht zu nahe am Kamineinsatz stehen.
•
Lassen Sie das Feuer einfach ausgehen. Niemals das
Kaminfeuer mit Wasser löschen.
•
Der Kaminofen wird heiß und kann Verletzungen
hervorrufen, wenn er angefaßt wird.
•
Die Asche muß draußen an einem Ort entsorgt werden wo
keine Feuergefahr mehr entstehen kann. An dieser Stelle
sei auf die behördlichen Bestimmungen verwiesen.
3.2
Frischluftzufuhr
Vorsicht!
Stellen Sie eine ausreichende Frischluftzufuhr im
Raum sicher, in dem der Kaminofen aufgestellt werden soll.
Stellen Sie sicher, das die Belüftungen in dem Raum mit dem
Kaminofen nicht blockiert sind.
Unzureichende Belüftung kann dazu führen, dass sich Rauchgas
im Raum ansammelt. Dies ist äußerst gefährlich! Anzeichen
dafür sind Rauchgeruch, Benommenheit, Übelkeit und
Unwohlsein.
In Räumen mit Kaminöfen sollten keine Lüftungseinrichtungen
mit mechanischem Gebläse verwendet werden. Dies führt ggf.
zu einer ungünstigen Druckverteilung, wodurch giftige Abgase
in den Raum geblasen werden.
3.3
Bauarten von Kaminöfen
DIN 18891 unterscheidet Kaminöfen der Bauart 1 und 2.
Kaminöfen der Bauart 1 haben eine selbstschliessende
Feuerraumtür und dürfen an einen mehrfach belegten
Schornstein angeschlossen werden. Aus Sicherheits-gründen
muß die Feuerraumtür mit Ausnahme der Bedienung stets
geschlossen sein. Kaminöfen der Bauart 1 dürfen ständig
betrieben werden.
Kaminöfen der Bauart 2 müssen an einen eigenen Schornstein
angeschlossen werden. Der Betrieb mit offenem Feuerraum ist
nur unter Aufsicht statthaft.
4.0
Aufstellen
4.1
Fußboden
Untergrund
Stellen Sie sicher, dass der Fußboden den Kaminofen tragen
kann. Gewichtsangaben finden Sie in Abschnitt
«
2 . 0
Produktinformationen»
.
Schutz des Aufstellbodens
Wenn der Kamin auf einem Fußboden aus brennbarem Material
aufgestellt werden soll, muß der ganze Fußboden unter dem
Einsatz bis hin zur Mauer mit einer Stahlplatte, die entweder
unbehandelt oder verzinkt ist, abgedeckt werden. Es wird eine
Plattenstärke von
0,9
mm empfohlen.
Brennbare Bodenbeläge – z. B. Linoleum, Teppiche usw. – unter
der Brandschutzplatte müssen entfernt werden.
Erforderliche Schutzmaßnahmen für
brennbare Böden vor dem Ofen
Die Frontplatte muss den nationalen Gesetzen und
Bestimmungen entspreche
n.
Bei örtlichen Baubehörde erhalten
Sie Informationen zu Einschränkungen und Auflagen bei der
Aufstellung.
4.2
Wand
Abstand des Ofens zur brennbaren Wand mit
Isolation - Siehe Abb. 1
Erforderliche Materialien für die Isolation
80 mm Steinwolle mit einer Dichte von 120 kg/m3 und einer
einseitigen Aluminiumbeschichtung von 0,2 mm Dicke.
Abstand der Schutzplatte des Ofens zur Isolation der
Rückenplatte. Siehe Abb. 1 :
mindestens
15 mm
.
Der Abstand von der Schutzplatte des Einsatzes
bis zur
Brandschutzwand muss mindestens
15
mm
betragen.
Abstand zu Wänden, die durch eine
Brandschutzwand geschützt sind – siehe Abb.
1
Anforderungen an die Brandschutzwand
Die Brandschutzwand muss mindestens
100
mm
dick sein und
aus Ziegelstein, Beton oder Leichtbeton bestehen. Auch andere
Werkstoffe und Konstruktionen mit hinreichender
Produktdokumentation sind zulässig, z.B. Jøtul-
Feuerschutzplatten.
Der Abstand von der Schutzplatte des Einsatzes
bis zur
Vormauerung muss mindestens
15
mm
betragen.
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