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JAGA N.V. | MINI FREESTANDING HYBRID | MANUEL | 2021.06.22 | V.01
7. GARANTIE
1.
Unsere Garantiepflicht tritt nur dann ein, wenn das Gerät vom ersten Besitzer oder seinem Hei-
zungsbauer nach unserer Anweisung montiert, angeschlossen, ordnungsgemäss installiert und
bedient wird.
2.
Die Garantie bezieht sich nur auf das Gerät oder die Ersatzteile des Gerätes. Je nach Garantie-
schaden wird Ersatz geliefert, das Gerät repariert oder es werden Teile ersetzt. Bei berechtigten
Garantieforderungen liefert Jaga gleichwertige Geräte oder Ersatzteile. Im durch Jaga anerkann-
ten Garantiefall und Garantieeinsatz, gewährt Jaga eine Folgegarantie während der ersten 6
Monate.
3.
Wir gewähren Garantie wie in diesem Garantieschein erwähnt. Bei Ersatz oder Reparatur verlän-
gert sich in keinem Fall die ursprüngliche Garantiefrist.
4.
Wir gewähren keine Garantie für Aggregate oder Ersatzteile, auf denen die Herstellungsnum-
mern, Seriennummern entweder entfernt oder abgeändert sind. Bei Änderungen oder Eingriffen
am Gerät durch nicht von uns autorisierten Personen erlischt ebenfalls die Garantiepflicht.
5.
Für Schäden, die durch falsche Installation (elektrisch oder heizungstechnisch) auftreten oder
Schäden, die infolge defekter Elektroinstallation oder Spannungsschwankungen bzw. hydrau-
lischem Druck, der außerordentlich vom Normalwert abweicht, auftreten, gewähren wir keine
Garantie. Es wird keine Garantie übernommen wenn andere Ventile, als die von Jaga, zum
Einsatz kommen. Wir übernehmen für unsere Heizkörper in keinem Fall Garantie, wenn sie zu
bestimmten Zeiten oder für eine gewisse Zeit geleert betrieben werden. Außerdem entfällt jegli-
che Garantie, wenn die Heizkörper mit Betriebswasser, Dampf, Chemikalien oder mit größeren
Sauerstoff angereicherten Mengen Wasser betrieben werden. Die Qualität das Systemwassers
muss die VDI-Richtlinie 2035-2 erfüllen. Der Käufer verpflichtet sich, Baustaub und Feuchtigkeit
zu vermeiden, um Schäden am Gerät zu verhindern. Das heißt, falls im Aufstellraum der Geräte
noch Arbeiten durchgeführt werden müssen, obliegt es dem Kunden, diese Einbaugeräte kom-
plett staubfrei abzudecken. Die Garantie wird ebenfalls aufgehoben, falls die Heizkörper in einer
aggressiven atmosphärischen Umgebung montiert werden (Ammoniak, ätzende Stoffe, usw. .).
In diesen Fällen muss sich der Kunde an die dafür verantwortlichen Personen wenden. Die Plat-
zierung von lackierten Heizkörpern ist eben so wenig in folgenden Bereichen zugelassen: über
einer Badewanne mit Duschmöglichkeit, in einer Dusche oder daneben, in einem Schwimmbad
(Chlor-Luft).
6.
Jaga gewährt auch keine Garantie für eine falsche Behandlung oder einen falschen Gebrauch
des Geräts, mangelhafte oder falschen Betrieb, Fall des Gerätes, den Transport ohne Rücksicht
auf die notwendigen Vorsichtsmassnahmen. Dies gilt auch für Geräte die so eingebaut sind, dass
sie nicht einfach zu erreichen sind.
7.
Jaga gewährt auch keine Garantie für eine falsche Behandlung oder einen falschen Gebrauch
des Geräts, mangelhafte oder falschen Betrieb, Fall des Gerätes, den Transport ohne Rücksicht
auf die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen. Dies gilt auch für Geräte die so eingebaut sind, dass
sie nicht einfach zu erreichen sind.
8.
Jede Intervention von Jaga, die nicht durch die Garantie abgedeckt ist, soll an den After-Sales
Techniker in bar bezahlt werden.
9.
Die Garantie gilt ab Rechnungsdatum. Wenn keine Rechnung vorliegt gilt die Seriennummer oder
das Herstellungsdatum.
10.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht am belgischen Firmensitz
zuständig. Dieses wendet belgisches Recht an, auch im Falle des Verkaufs an Bürger anderer
EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitgliedstaaten.
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