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ZUSÄTZLICHE SICHERHEITSHINWEISE
FÜR HOLZSPALTER
• Der Holzspalter darf nur von einer
einzelnen Per-
son
be dient werden.
• Tragen Sie
Schutzausrüstung
(Schutzbrille/-
visier, Hand schuhe, Sicherheitsschuhe), um sich
vor mögli chen Ver letzungen zu schützen.
• Niemals Stämme spalten, die
Nägel, Draht
oder
andere Gegen stände enthalten.
• Bereits gespaltenens Holz und Holzspäne erzeu-
gen einen
gefährlichen Arbeitsbereich.
Es be-
steht die Ge fahr des Stolperns, Ausrutschens oder
Hinfallens. Hal ten Sie den Arbeitsbereich immer
ordentlich.
• Niemals bei eingeschalteter Maschine die Hände
auf sich bewegende Teile der Maschine legen.
• Spalten Sie nur Holz mit einer
maximalen Länge
von 103 cm.
m
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Maschine entspricht der gültigen EG
Maschinen richt linie.
• Der Hydraulik-Holzspalter ist nur für stehenden
Betrieb einsetzbar, Hölzer dürfen nur stehend in
Faserrichtung gespalten werden. Die Abmessun-
gen der zu spaltenden Hölzer:
Holzlänge 56 cm/81 cm/103 cm
Ø min. 12 cm, max. 32 cm
• Holz niemals liegend oder gegen die Faserrichtung
spal ten.
• Die Sicherheits- Arbeits- und Wartungsvorschriften des
Herstellers sowie die in den technischen Daten
ange gebenen Abmessungen müssen eingehalten
werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und
die sonstigen allgemein anerkannten sicherheits-
technischen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen ge-
nutzt, gewartet oder repariert wer-
den, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige
Verände run gen an der Maschine schließen eine
Haftung des Her stellers für daraus resultierende
Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und
Original-Werkzeugen des Herstellers genutzt wer-
den.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für daraus resultieren-
de Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko
dafür trägt allein der Benutzer.