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REGULIERUNGSBEHÖRDE FÜR TELEKOMMUNIKATION UND POST
Antrag
auf Frequenzzuteilung zur Nutzung für das Betreiben einer
Durchsage-Funkanlage
Eingang
Neueinrichtung
Führungs-Funkanlage
Änderung
Drahtlose Mikrofonanalage
einer Durchsage-Funkanlage als
Hinweis gem. §§ 13, 14 Bundesdatenschutzgesetz:
Die Erhebung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der uns zugewiese-
nen Aufgaben und unter strikter Wahrung der Datenschutzbestimmungen. Ihr Antrag auf Frequenzzuteilung gemäß § 47 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Nut-
zung für das Betreiben der o.a. Funkanlage kann nur bearbeitet werden, wenn die im Antrag erbetenen Angaben vollständig gegeben werden. Ohne die erbetenen
Angaben ist ein Erteilen der beantragten Frequenzzuteilung nicht möglich. Sie werden ggf. in automatisierten Dateien gespeichert.
Antragsteller (Name, Vorname, Firmenbezeichnung, Anschrift, Firmensitz)
Mein/unser Zeichen:
Ansprechpartner für Rückfragen (Name, Rufnummer):
Frequenzzuteilungsnummer:
gewünschtes Inbetriebnahmedatum
Ich/wir ermächtige(n) die Bundeskasse Koblenz - Außenstelle Trier - die fälligen und künftig fällig werdenden Beträge für die
Regulierungsbehörde für Telekommuni-
kation und Post (Reg TP)
bis auf Widerruf von meinem Konto einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt nur für die beantragte Frequenzzuteilung. Eventuelle Änderungen
der Bankverbindung teile(n) ich/wir Ihnen unverzüglich mit:
Kto.Nr.:
Bankleitzahl
Geldinstitut mit Ortsangabe
Kontoinhaber, falls nicht identisch mit Antragsteller:
Unterschrift des Kontoinhabers:
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers (bei Firmen rechtsgültige Zeichnung)
Allgemeine Hinweise
Frequenzzuteilungen zum Betreiben von Funknetzen oder Funkanlagen des nömL
werden bis auf weiteres unter sinngemäßer Anwendung der bisherigen “Vorschriften
für das Erteilen von Frequenzzuteilungen zum Errichten und Betreiben von Funkanla-
gen nichtöffentlicher Funkanwendungen” (VornöFa) erteilt. Diese Vorschriften werden
als Loseblattausgabe in Standardordnern gegen eine Gebühr abgegeben. Die VornöFa
und Auszüge aus den VornöFa können schriftlich oder per Fax bei der Reg TP, Son-
derstelle 4231 (Fax: 06131/18-5620) bestellt werden. Auskünfte über die Frequenzzu-
teilungsvorschriften erteilen die Reg TP.
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags
Die technischen Daten und weitere Merkmale des Funknetzes oder der Funkanlagen
des nömL sind auf der Rückseite (Angaben zum Antrag auf Frequenzzuteilung für das
Betreiben einer Durchsage-Funkanlage) einzutragen.
Das Feld “Frequenzzuteilungsnummer” ist nur bei Änderungen eines bereits geneh-
migten Funknetzes auszufüllen. In diesem Fall finden Sie die Genehmigungs-
/Frequenzzuteilungsnummer in Ihrer bestehenden Genehmigung/Frequenzzuteilung.
Geben Sie bitte unter “gewünschtes Inbetriebnahmedatum” an, ab wann die Frequenz-
zuteilung gelten soll. Es werden Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Frequenzzu-
teilung erhoben und zur Gewährleistung einer effizienten und störungsfreien Frequenz-
nutzung ist ein jährlicher Beitrag zu entrichten. Die Pflicht zur Zahlung des Beitrags
beginnt mit dem 1. des Monats, in dem die Frequenzzuteilung in Kraft tritt, sie endet
mit Ablauf des Monats, in dem die Frequenzzuteilung erlischt. Die Frequenzzuteilungs-
beiträge sind im voraus fällig und ohne Rücksicht darauf zu entrichten, ob die Funkan-
lagen betrieben werden oder nicht.
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren
Fachhändler oder an die für Sie zuständige Außenstelle der Reg TP.
Anlagen
Stand 01.98