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Benutzer dieses Verbindungsmittels der IKAR GmbH:
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müssen hinsichtlich der Benutzung und der Prüfbestimmungen vor der Benutzung unterwiesen werden;
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dürfen es nicht benutzen, wenn sie Beschwerden haben, die ihre Sicherheit im normalen und im
Notfalleinsatz beeinträchtigen können;
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müssen sicherstellen, dass ein Notfallplan vorhanden ist, wenn das Verbindungsmittel für die
Absturzsicherung eingesetzt wird;
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dürfen keine Änderungen, Ergänzungen oder Reparaturmaßnahmen am Verbindungsmittel vornehmen;
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müssen sicherstellen, dass das Verbindungsmittel nicht außerhalb der eingeschränkten Bereiche
eingesetzt wird, dass es ausschließlich für die beabsichtigten Zwecke genutzt wird, und dass der
Benutzer für diese unterwiesen wurde;
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müssen die Kompatibilität anderer mit diesem Verbindungsmittel verwendeten Teilsysteme der PSA gA
sicherstellen, wenn sie zu einem Auffangsystem montiert wurden;
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müssen sich immer an die Gebrauchsanleitung für andere Teilsysteme halten;
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müssen sicherstellen, dass der Einsatz mehrerer Teilsysteme keine Gefahr darstellt, welche die sichere
Funktionsweise eines der Teilsysteme beeinträchtigt oder behindert;
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müssen vor dem Einsatz des Verbindungsmittels sicherstellen, dass es im funktionsfähigem Zustand ist
und ordnungsgemäß funktioniert;
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müssen das Verbindungsmittel sofort aus dem Verkehr ziehen, wenn bezüglich seines Zustands für die
sichere Benutzung Bedenken bestehen, oder wenn es einer Sturzbelastung ausgesetzt war;
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müssen einen geeigneten Anschlagpunkt bzw. ein Teil einer vorhandenen Konstruktion, das als
Anschlagpunkt dient, wählen, um sicherzustellen, dass sich das Verbindungsmittel in einer für die Arbeit
geeigneten Position befindet, und dass der Anschlagpunkt über die erforderliche Mindeststärke verfügt;
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für die Absturzsicherung muss der Punkt einer Kraft von 10 kN in Richtung der Belastung
standhalten;
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für die Absturzsicherung muss der Punkt für die Anwendung geeignet und einer Risikobewertung
unterzogen worden sein. Richtlinien und die im jeweiligen Einsatzland geltenden Gesetze sind
einzuhalten;
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müssen das Verbindungselement direkt mit dem Anschlagpunkt oder dem Teilsystem verbinden; das
Anschlagen an vorhandenen Konstruktionen durch umwickeln mit dem Verbindungsmittel ist nicht
zulässig, es sei denn, das Verbindungsmittel ist geprüft und von CE für diese spezifische Anwendung
zugelassen (durch ihre Konstruktionsweise verfügen diese Verbindungsmittel in der Regel über einen
speziellen Trageschlauch und einem geeigneten Verbindungselement);
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müssen ein Anschlagmittel (z. B. eine Anschlagschlaufe) verwenden, wenn eine Befestigung an
einer vorhandenen Konstruktion erforderlich ist;
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müssen das Verbindungsmittel an dem richtigen Befestigungspunkt an ihrem Auffanggurt festmachen;
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für die Absturzsicherung den vorderen oder hinteren „D“-Ring, der mit einem „A“ gekennzeichnet ist,
als einzigen Befestigungspunkt verwenden. Wenn der Auffanggurt zwei Stoffschlaufen an der
Vorderseite hat (von denen jede mit „½ A“ gekennzeichnet ist), MUSS das Verbindungsmittel mit
beiden Schlaufen verbunden sein;
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für das Rückhaltesystem und die Arbeitspositionierung können sowohl der „D“-Ring vom Fallschutz,
der mit einem „A“ gekennzeichnet ist, die seitlichen Arbeitspositionierungs-D-Ringe als auch ein
zentraler Befestigungspunkt an einem Sitzgurt/Haltegurt verwendet werden. Der Befestigungspunkt
muss passend und für die Arbeitsanwendung geeignet sein und zur Risikominimierung beitragen;
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müssen sicherstellen, dass der Anschlagpunkt in der richtigen Position ist;
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für die Anwendung als Absturzsicherung sollte der Anschlagpunkt so hoch wie möglich sein, um die
Distanz des freien Falls vor dem Auffang zu minimieren; zudem sollte er so vertikal wie möglich bei
der Arbeitsanwendung positioniert sein, um ein „Pendeln“ nach einem Sturz zu minimieren, sodass
das Risiko eines Anprallens an der Konstruktion und vorstehenden Teilen minimiert wird;
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für die Anwendung als Absturzsicherung sollte der Anschlagpunkt von der Kante und von
potentiellen Absturzkanten entfernt liegen;
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für die Anwendung in einer Arbeitspositionierung sollte der Anschlagpunkt nicht unter dem
Befestigungspunkt am Auffanggurt/Gürtel liegen, und das Verbindungsmittel darf beim Ausrutschen
oder während eines Sturzes nicht nach unten rutschen;
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müssen sicherstellen, dass das Verbindungsmittel nicht scharfen Kanten ausgesetzt ist, die zu Schäden
beim Einsatz führen könnten;
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Verbindungsmittel aus Gurtband und Kernmantelseil bieten ein Minimum an Schneideresistenz
gegen scharfe Kanten;
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Verbindungsmittel aus Drahtseil bieten ein gewisses Maß an Schutz gegen
scharfe Kanten; trotzdem sollte der Kontakt mit scharfen Kanten vermieden
werden;
Gebrauchsanleitung
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