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7.2. Das Produkt im Lager muss verpackt aufrecht stehend in zwei Reihen bei einer
Temperatur von -30 bis +40 °C, bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von nicht mehr als 80
Prozent bei 20 °C und ohne aggressive Dämpfe in der Luft, die für das Produktmaterial
schädlich sind, gelagert werden.
8. Garantieverpflichtungen
Die Garantiezeit beträgt 1 Jahr ab Tag der Inbetriebnahme, jedoch nicht länger als 6 Monate ab
Herstellungsdatum. Bei Fehlen eines Inbetriebnahme-Protokolls zählt die Garantiezeit ab
Datum des Kaufs.
Während der Garantiezeit des Produkts garantiert der Lieferant die unentgeltliche Reparatur
von identifizierten Herstellungsfehlern oder den Austausch des Produkts nach einem separaten
Protokoll oder einem separaten Vertrag zwischen dem Verbraucher und dem Lieferanten.
Die Garantie gilt nicht für Fälle, in denen das Produkt aufgrund eines Fehlers des Verbrauchers
aufgrund der Nichteinhaltung der in diesem Handbuch aufgeführten Anforderungen versagt
hat.
DIE REPARATURZEIT IST AUS DER GARANTIELAUFZEIT AUSGESCHLOSSEN.
Kann der Hersteller die aufgedeckten Defekte vor Ort nicht beheben, so verpflichtet er sich,
das Produkt als Ganzes auszutauschen.
Die Reklamationen an den Hersteller sind in der Art und Weise und innerhalb der Fristen zu
stellen, die in der "Anweisung über das Verfahren zur qualitative Abnahme von Produkten
betriebstechnischen Zwecks und Konsumgüter" festgelegt sind.