VDPLP64B4RGB
Rev.
02
29.03.2011
©Velleman nv
24
Die festen Farben einstellen:
Modus Wert
Funktion
C
C1 Rot
C2 Grün
C3 Blau
C4 Cyan
C5 Magenta
C6 Gelb
C7 Weiß
•
Master/Slave-Modus
Mit dem Master/Slave-Modus können mehrere Scheinwerfer synchronisiert werden. Die Slave-
Scheinwerfer werden über einen Master-Scheinwerfer gesteuert. Verbinden Sie alle Scheinwerfer
miteinander (XLR-Ausgang vom vorigen Scheinwerfer mit dem XLR-Eingang des nächsten Scheinwerfers
verbinden).
Wählen Sie den Master-Scheinwerfer aus. Am meisten ist der Master-Scheinwerfer der erste
Scheinwerfer im Anschluss. Schalten Sie die Master-Funktion ein wie folgt:
1.
Wählen Sie eine der Stand-Alone-Funktionen aus (siehe oben) (
,
oder
) mit
MENU
.
2.
Bestätigen Sie mit
ENTER
.
Stellen Sie schließlich die Slave-Geräte ein wie folgt:
1.
Drücken Sie
MENU
tot
oder
im LCD-Display erscheint.
2.
Bestätigen Sie mit
ENTER
.
3.
Stellen Sie die DMX-Adresse mit
UP
oder
DOWN
auf
ein.
Alle verbundenen Scheinwerfer reagieren nun synchron mit dem Master-Scheinwerfer.
6.
DMX-Steuerung
Drücken Sie
MENU
bis
oder
im LCD-Display erscheint. Bestätigen Sie mit
ENTER
. Stellen
Sie die DMX-Adresse (
) mit
UP
oder
DOWN
ein.
•
Detaillierte DMX-Werte pro Kanal
o
3-Kanal-Steuermodus
Kanal Funktion Von
Bis Umschreibung
1
Rot
000
255
0 ~ 100%
2
Grün
000
255
0 ~ 100%
3
Blau
000
255
0 ~ 100%
o
7-Kanal-Steuermodus
Kanal Funktion Von
Bis Umschreibung
1
Rot
000
255
0 ~ 100%
2
Grün
000
255
0 ~ 100%
3
Blau
000
255
0 ~ 100%
4 Farbmakros
000 015 ohne
Funktion
016 255 Farbmakros
5
Geschwindigkeit
000
255
langsam ~ schnell (Kanal 6 @ Werte 032 ~ 223)
Stroboskop
(nur Kanal 1 ~ 4)
000 015 ohne
Funktion
016
255
langsam ~ schnell (6 Hz ~ 18 Hz)
6 Effekt*
000 031 RGB-Modus
032
063
Impuls 0 ~ 100%
064
095
Impuls 100 ~ 0%
096
127
Impuls 100 ~ 0 ~ 100%
128
159
automatischer, allmählicher Übergang
160
191
automatischer, plötzlicher Übergang (3 Farben)
192
223
automatischer, plötzlicher Übergang (7 Farben)
225 255 Musiksteuerung
7 Dimmer
000
255
0 ~ 100%
*Wenn Kanal 6 = 032 ~ 223
→
Kanal 5 = Geschwindigkeitsregelung.