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14 | DEUTSCH
6. Instandhaltung
6.1. Allgemein
Die gesamte Anlage muss in regelmäßigen Abständen
überprüft und gewartet werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
•
Die Betriebsanleitung muss dem Wartungspersonal
vorliegen und beachtet werden. Es dürfen nur War-
tungsarbeiten und –maßnahmen durchgeführt wer-
den, die hier aufgeführt sind.
•
Sämtliche Wartungs-, Inspektions- und Reinigungsar-
beiten an der Maschine und der Anlage müssen mit
größter Sorgfalt, an einem sicheren Arbeitsplatz und
von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden.
Es müssen die nötigen Körperschutzmittel getragen
werden. Die Maschine muss für sämtliche Arbeiten
vom Stromnetz getrennt werden. Ein unbeabsichtig-
tes Einschalten muss verhindert werden. Weiterhin
sind bei Arbeiten in Becken und/oder Behältern unbe-
dingt die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach
BGV/GUV einzuhalten.
•
Elektrische Arbeiten an der Maschine und der An-
lage müssen vom Fachmann durchgeführt werden.
Defekte Sicherungen müssen getauscht werden. Sie
dürfen keinesfalls repariert werden! Es dürfen nur
Sicherungen mit der angegebenen Stromstärke und
der vorgeschriebenen Art verwendet werden.
•
Bei Einsatz von leicht entzündbaren Lösungs- und
Reinigungsmitteln ist offenes Feuer, offenes Licht
sowie Rauchen verboten.
•
Achten Sie darauf, dass das benötigte Werkzeug und
Material vorhanden ist. Ordnung und Sauberkeit ge-
währleisten ein sicheres und einwandfreies Arbeiten
an der Maschine. Entfernen Sie nach dem Arbeiten
gebrauchtes Putzmaterial und Werkzeug von der
Maschine. Bewahren Sie sämtliche Materialien und
Werkzeuge an dem dafür vorgesehenen Platz auf.
•
Betriebsmedien (z. B. Öle, Schmierstoffe, usw.) sind
in geeigneten Behälter aufzufangen und vorschrifts-
mäßig zu entsorgen (gem. Richtlinie 75/439/EWG und
Erlasse gem. §§5a, 5b AbfG). Bei Reinigungs- und
Wartungsarbeiten ist eine entsprechende Schutz-
bekleidung zu tragen. Diese ist nach Abfallschlüssel
TA 524 02 und EG-Richtlinie 91/689/EWG zu entsor-
gen. Es dürfen nur die vom Hersteller empfohlenen
Schmiermittel verwendet werden. Öle und Schmier-
stoffe dürfen nicht gemischt werden. Verwenden Sie
nur Originalteile des Herstellers
Ein Probelauf oder eine funktionsprüfung der Maschi-
ne darf nur unter den allgemeinen Betriebsbedingun-
gen erfolgen!
6.2. Wartungstermine
Monatlich:
•
Kontrolle der Stromaufnahme und Spannung
•
Überprüfung der verwendeten Schaltgeräte für Kalt-
leiter, Dichtraumkontrolle, usw.
Halbjährlich:
•
Sichtprüfung der Stromzuführungskabel
•
Sichtprüfung der Kabelhalter und der Seilabspannung
•
Sichtprüfung von Zubehör, z.B. Einhängevorrichtung,
Hebevorrichtungen, usw.
3.000 Betriebsstunden:
•
Optische Kontrolle bei Pumpen mit Ölsperrkammer
8.000 Betriebsstunden oder spätestens nach 2 Jahren:
•
Prüfung des Isolationswiderstands
•
Betriebsmittelwechsel Dichtungsraum/-kammer
•
Kontrolle und ggf. ausbessern der Beschichtung
•
Funktionsprüfung aller Sicherheits- und Überwa-
chungseinrichtungen.
6.3. Wartungsarbeiten
Kontrolle der Stromaufnahme und Spannung
Die Stromaufnahme und Spannung auf allen 3 Phasen ist
regelmäßig zu kontrollieren. Bei normalem Betrieb bleibt
diese konstant. Leichte Schwankungen sind von der Be-
schaffenheit des Fördermediums abhängig. Anhand der
Stromaufnahme können Beschädigungen und/oder Fehl-
funktionen von Laufrad/Propeller, Lager und/oder Motor
frühzeitig erkannt und behoben werden. Somit können
größere Folgeschäden weitgehend verhindert und das Ri-
siko eines Totalausfalls gesenkt werden.
Überprüfung der verwendeten Schaltgeräte für Kalt-
leiter, Dichtraumkontrolle, usw.
Überprüfen Sie die verwendeten Schaltgeräte auf eine
einwandfreie Funktion. Defekte Geräte müssen sofort
ausgetauscht werden, da diese keinen Schutz für die
Maschine gewährleisten. Die Angaben zum Prüfvorgang
sind genau zu beachten (Betriebsanleitung der jeweiligen
Schaltgeräte).
Sichtprüfung der Stromzuführungskabel
Die Stromzuführungskabel müssen auf Blasen, Risse,
Kratzer, Scheuerstellen und/oder Quetschstellen unter-
sucht werden. Beim Feststellen von Schäden muss das
beschädigte Stromzuführungskabel sofort getauscht wer-
den.
Die Kabel dürfen nur vom Hersteller oder einer auto-
risierten bzw. zertifizierten Servicewerkstatt getauscht
werden. Die Maschine darf erst wieder in Betrieb ge-
nommen werden, nachdem der Schaden fachgerecht
behoben wurde!
Sichtprüfung der Kabelhalter (Karabinerhaken) und
der Seilabspannung (Zugseil)
Beim Einsatz der Maschine in Becken bzw. Schächten
sind die Hebeseile / Kabelhalter (Karabinerhaken) und die
Seilabspannung einem stetigen Verschleiß ausgesetzt.
Um zu vermeiden, dass Hebeseile / Kabelhalter (Karabi-
nerhaken) und/oder Seilabspannung total verschleißen
und das Stromkabel beschädigt wird, sind regelmäßige
Prüfungen notwendig.
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