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VDD.. – Dachventilatoren
Montage- und Betriebsvorschrift
• Geeignete Tragkraft, -eigenschaften des Befestigungsuntergrunds sicher-
stellen und diesbezüblich geeignete Befestigungsmittel verwenden.
• Bei Arbeiten oder Aufenthalt in der Nähe des laufenden Ventilators kann je
nach Ventilatorgröße ein Gehörschutz erforderlich sein!
• Alle anlagenbezogenen Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten! Gegebenen-
falls müssen weitere länderspezifische Vorschriften eingehalten werden!
• Der Berührungsschutz gemäß DIN EN 13857 ist im eingebauten Zustand
sicherzustellen (Kapitel 1.5)! Kontakt mit rotierenden Teilen muss verhindert
werden.
• Es ist sicherzustellen, dass sich im Ansaugbereich keine Personen, Textilien
oder andere ansaugbare Stoffe, wie z.B. auch Kleidung von Personen,
befinden. Weiterhin muss der Ausblasbereich frei von Gegenständen und
Stoffen sein, die weggeschleudert werden können.
• Eine leichte Zugänglichkeit für Inspektions- und Reinigungspersonal ist zu
gewährleisten, andere Personen dürfen keinen Zugang zum Ventilator haben!
• Eine gleichmäßige Zuströmung und ein freier Ausblas sind zu gewährleisten!
• Ein Motorschutzgerät (Zubehör) für alle Motoren ist zwingend erforderlich
(ausgenommen Ø
315, 355 und 400/6)!
1.3 Einsatzbereiche
– Bestimmungsgemäßer Einsatz:
Förderung normaler oder leicht staubhaltiger (Partikelgröße < 10 µm), wenig aggressiver und feuchter Luft, in
gemäßigtem Klima bei Temperaturen im Bereich von -20 °C bis max +120 °C, bei stationärem Einbau des Ventilators.
Aufstellung: Auf Dächern waagrecht (Kapitel 3.0), unzugänglich für nicht autorisierte Personen.
– Vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlgebrauch:
Die Ventilatoren sind nicht zum Betrieb unter erschwerten Bedingungen wie z.B. aggressive Medien, längere
Stillstandzeiten, starke Verschmutzung, übermäßige Beanspruchung durch klimatische, technische oder elektroni-
sche Einflüsse geeignet. Eine Verwendung in einer mobilen Einheit (z.B. Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe, usw.) ist nicht
vorgesehen. Die Motorbemessung erfolgte für Dauerbetrieb gemäß S1 und schließt hohe Schalthäufigkeit aus. Es ist
sicherzustellen, dass der vorgegebene Einsatz bereich eingehalten wird.
– Missbräuchlicher, untersagter Einsatz:
Förderung von explosionsfähigen Gasgemischen/Medien. Aufstellung in einem/r explosionsgefährdeten Bereich/
Atmosphäre. Betrieb ohne normgerechte Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzgitter). Förderung von Feststoffen
oder Feststoffanteilen > 10 µm im Fördermedium sowie Flüssigkeiten. Förderung von abrasiven und/oder die
Ventilatorwerkstoffe angreifende Medien. Senkrechte (hängend) Aufstellung des Dachventilators.
1.4 Grenzen
Räumlich:
Für den Ansaugbereich ist eine gerade, glatte Rohrstrecke oder ein freies Ansaugen vorzusehen. Der Ausblasbereich
darf nicht versperrt werden, es ist ein Mindestabstand von 1 m zum Ventilator einzuhalten. Der Ventilator muss für
Reinigungs- und Wartungszwecke leicht zugänglich sein, insbesondere der Klemmenkasten/Revisionsschalter.
Schnittstelle Energieversorgung:
– Anschluss nur mit festverlegten Leitungen
– 3 PE + 2x TB (TK) bzw. TP (KL)
– ein Motorvollschutzgerät ist für alle Geräte zwingend erforderlich (ausgenommen Ø 315, 355 und 400/6)!
1.5 Berührungsschutz
Beim Einbau sind die allgemein gültigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten!
Der Betreiber ist für die Einhaltung verantwortlich!
– Kontakt mit rotierenden Teilen muss verhindert werden. Es ist sicherzustellen, dass sich im Ansaugbereich keine
Personen, Textilien oder andere ansaugbare Stoffe, wie z.B. auch Kleidung von Personen, befinden.
– In Abhängigkeit der Einbauverhältnisse kann ein Berührungsschutz saugseitig erforderlich sein.
– Ventilatoren, die durch ihre Einbauweise (z.B. Anschluss an Lüftungskanäle) geschützt sind, benötigen kein
Schutzgitter, wenn die Anlage die gleiche Sicherheit bietet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber für
Nichteinhaltung der aktuellen Norm (DIN EN 13857) und für Unfälle infolge fehlender Schutzeinrichtungen haftbar
gemacht werden kann.
1.6 Personalqualifikation
– Alle elektrischen Arbeiten sowie die Inbetriebnahme dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden.
– Installation, Wartung und Instandhaltung mit Ausnahme der elektrischen Arbeiten dürfen nur von Fachkräften
(Bsp.: Industriemechaniker, Mechatroniker, Schlosser oder vergleichbar) ausgeführt werden.
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WARNUNG
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* Die maximale Fördermitteltemperatur des
jeweiligen Gerätes ist den aktuell gültigen
Helios Verkaufsunterlagen zu entnehmen.