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Entrauchungsventilatoren-Steuerung –
EVS
Montage- und Betriebsvorschrift
–
Rauchmelder (wenn vorhanden) mit vorgesehen Prüfgas auslösen.
Die Anlage läuft, die Meldelampe „Bereit“ erlischt und „Entrauchung“ leuchtet.
–
Rauchmelder wieder deaktivieren.
Anlage schaltet ab und Meldelampe „Bereit“ leuchtet wieder.
Prüfplan:
¼ jährlich: Funktionskontrolle durch den Betreiber oder unterwiesenes Personal
5 .1 Wartung
Maschinelle Rauchabzugsanlagen sind als sicherheitstechnische Anlagen in regelmäßigen Abständen Funktionskontrollen
sowie Prüfungen und Wartungen zu unterziehen. Diese Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktion von Maschinellen
Rauchabzugsanlagen, sind für die Nutzung von Gebäuden oder den Betrieb von Anlagen zwingend erforderlich. Davon ist
auch das zur Anlage verwendete Zubehör, angesteuerte Elemente sowie Komponenten und Bauteile zur Anlagenauslösung
und den Einrichtungen zur Energieversorgung etc. betroffen.
Für die fristgerechte Durchführung von Funktionskontrollen sowie Prüfungen und Wartungen ist der Betreiber der Anlage
verantwortlich.
Der Betreiber einer nicht regelmäßig gewarteten Maschinelle Rauchabzugsanlage kann u.a. wegen fahrlässiger Körperverlet-
zung, bzw. fahrlässiger Tötung zur Verantwortung gezogen werden.
Der Betreiber der Anlage hat ein Betriebsbuch zu führen. Darin sind Informationen zum Betrieb der Anlage (Auslösungen,
Störungen, etc.) sowie durchgeführte Wartungen, Funktionskontrollen und Instandsetzungen zu protokollieren.
Die Ursachen für Stör- und/oder Fehlermeldungen sind unverzüglich durch von Helios autorisierte Fachfirmen mit qualifizier-
tem Personal zu untersuchen und zu beheben.
Erforderliche Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten sind unverzüglich durch von Helios autorisierte Fachfirmen mit qua-
lifiziertem Personal zu durchzuführen.
Um eventuell geforderte oder gewünschte Reaktionszeiten zu gewährleisten, wird grundsätzlich empfohlen einen entspre-
chenden Wartungsvertrag mit einer von Helios autorisierten Fachfirma mit qualifiziertem Personal für diese sicherheitstech-
nischen Anlagen abzuschließen.
Die Prüf- und Wartungsfristen sind in den Prüfverordnungen der Länder geregelt. Fristen für Funktionskontrollen sowie
Prüfungen und Wartungen sind darüber hinaus entsprechend der Vorgaben im Helios Prüf- und Wartungsplan zwingend
einzuhalten.
Eine Funktionskontrolle oder Prüfung und Wartung umfasst neben der eigentlichen Anlage auch alle Zubehörkomponenten,
die Energieversorgung und Ansteuerungen etc.
Alle Funktionskontrollen, Prüfungen und Wartungen sind in einem Betriebsbuch zu protokollieren, sowie festgestellte Mess-
werte zu dokumentieren. Sämtliche Dokumente sind vom Betreiber der Anlage aufzubewahren.
Die Durchführung von Prüfungen, Wartungen und Sachverständigenprüfungen sind durch einen Aufkleber, Stempel, etc. auf
dem Schaltschrank zu kennzeichnen.
Regelmäßig und ordnungsgemäß durchgeführte Prüfungen und Wartungen sind im Gewährleistungsfall nachzuweisen. Bei
unsachgemäßer Durchführung oder der Überschreitung von Zeitintervallen bei Prüfungen und Wartungen, gehen sämtliche
Gewährleistungsansprüche verloren.
Wartungsplan:
Jährlich: Wartung durch autorisierte Fachfirmen mit qualifiziertem Personal
5 .2 Reparatur/Instandsetzung
Erforderliche Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten sind unverzüglich durchzuführen. Die Verantwortung hierfür liegt
beim Betreiber der Anlage.
Eine Abschaltung der Anlage im Servicefall darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal in Abstimmung mit dem Betreiber
erfolgen.
Die Dauer der Abschaltung darf die Sicherheit von Personen nicht gefährden.
Ohne Risikoanalyse ist eine Abschaltung der Anlage im Rahmen einer Instandsetzung, Umbau, Sanierung, Nutzungsän-
derung usw. nicht zulässig. Eine Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde ist zwingend erforderlich und durch den
Betreiber zu veranlassen.
Die Betriebsgenehmigung des Gebäudes kann durch die Abschaltung der Anlage erlöschen.
5 .3 Onboard-Diagnose und Bedienelemente
Über eine umfangreiche optische Onboard-Diagnose wird der Status der Anlage und jeder Melderschleife angezeigt:
–
Betriebsmodus (Betriebsbereit, Ausgelöst und Störung)
–
Je Melderschleife, ob diese ausgelöst wurde oder ein Störung vorliegt
–
Störmeldung zum Revisionsschalter und dem Motorschutzorgan
Übersicht Steuerplatine
Die Steuerplatine verfügt über einen Sicherungsautomat B6A sowie zwei Feinsicherungen 5 x 20: F1 = 2A M und F2 =
0,4A M.
DE
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