Inbetriebnahme
Seite DE-40
Türen justieren
Es kann vorkommen, dass die Türen nicht auf
gleicher Höhe stehen, auch wenn das Gerät
selbst vollkommen waagerecht ausgerichtet ist.
In diesem Fall können Sie die Stellung der
Türen justieren, indem Sie die Tür des Kühl-
bereichs absenken oder anheben.
HINWEIS
Die maximale Justierhöhe beträgt 5 mm.
1. Öffnen Sie die Tür des Kühlbereichs weit.
(42)
(44)
(43)
2. Drehen Sie die Sicherungsmutter (43) zwei
volle Umdrehungen im Uhrzeigersinn, um
sie zu lösen. Verwenden Sie dazu den mit-
gelieferten Schraubenschlüssel.
3. Drehen Sie die Justiermutter (44) im Uhr-
zeigersinn, um die Tür abzusenken, und
gegen den Uhrzeigersinn, um die Tür an-
zuheben.
4. Ziehen Sie die Sicherungsmutter (43)
wieder fest an, in dem Sie sie gegen den
Uhrzeigersinn drehen.
Grundreinigung
Um Produktionsrückstände und den Geruch
zu entfernen, der allen neuen Geräten an-
haftet, reinigen Sie vor der Inbetriebnahme
gründlich den Geräteinnenraum sowie Eis-
spender, Eiswürfelbehälter, Wasserspender
und Wassertank (siehe Kapitel „Pflege und
Wartung“ ab Seite DE-31).
Gerät aufstellen
1. Stellen Sie das Gerät aufrecht auf einen
möglichst ebenen, fe sten Un ter grund.
2. Um eine ausreichende Luftzirkulation zu
gewährleisten,
– halten Sie zur Rückwand einen Mindest-
abstand von 3 cm ein.
– achten Sie seitlich auf einen Abstand von
mindestens 10 cm.
– lassen Sie oberhalb des Geräts einen
Raum von mindestens 30 cm frei.
– legen Sie keine Gegenstände auf das
Gerät.
– stellen Sie das Gerät nicht auf Teppich-
boden auf.
Gerät ausrichten
1. Über prü fen Sie den Stand mit einer Was-
ser waa ge.
(42)
2. Gleichen Sie Unebenheiten des Un-
ter grunds mithilfe der bei den vorderen
Schraubfü ße (42) aus.
– Schließen Sie dazu die Türen.
– Kippen Sie das Gerät leicht nach hinten
und drehen Sie die Schraubfü ße hinein
bzw. heraus.
– Richten Sie das Gerät wieder auf und
überprüfen Sie die Ausrichtung mit einer
Wasserwaage.
– Wiederholen Sie den Vorgang, bis das
Gerät senk recht aus ge rich tet ist. Beim
Öffnen der Türen darf sich das Ge rät
nicht be we gen.