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Reinigungsempfehlung für Hansgrohe Produkte
Moderne Sanitär- , Küchenarmaturen und Brausen bestehen heute aus sehr unterschiedlichen
Werkstoffen um dem Marktbedürfnis hinsichtlich Design und Funktionalität gerecht zu werden.
Um Schäden und Reklamationen zu vermeiden, müssen sowohl bei der Benutzung als auch bei der
anschließenden Reinigung bestimmte Kriterien berücksichtigt werden.
Reinigungsmittel für Armaturen und Brausen
Säuren sind als Bestandteil von Reinigern zur Entfernung von starken Kalkablagerungen unbedingt
erforderlich.
Bei der Pflege der Armaturen und Brausen gilt jedoch grundsätzlich zu beachten, dass
• nur die Reinigungsmittel eingesetzt werden, die für diesen Anwendungsbereich ausdrücklich
vorgesehen sind - z. B. Hansgrohe Schnellentkalker, der über den Sanitärfachhandel bezogen
werden kann.
• keine Reiniger zur Anwendung gelangen, die Salzsäure, Ameisensäure oder Essigsäure enthalten,
da diese zu erheblichen Schäden führen können.
• auch phosphorsäurehaltige Reiniger nicht uneingeschränkt anwendbar sind.
• chlorbleichlaugehaltige Reiniger nicht angewendet werden dürfen.
• das Mischen von Reinigungsmitteln generell nicht zulässig ist.
• die Verwendung abrassiv wirkender Reinigungshilfsmittel und Geräte wie untaugliche Scheuermittel,
Padschwämme und Mikrofasertücher ausgeschlossen ist.
Reinigung von Armaturen und Brausen
Die Gebrauchsanweisungen der Reinigungsmittelhersteller sind unbedingt zu befolgen. Generell ist zu
beachten, dass
• die Reinigung bedarfsgerecht durchzuführen ist.
• Reinigerdosierung und Einwirkdauer den objektspezifischen Erfordernissen anzupassen sind und das
Reinigungsmittel nie länger als nötig einwirken darf.
• dem Aufbau von Verkalkungen durch regelmäßiges Reinigen vorzubeugen ist.
• bei der Sprühreinigung die Reinigungslösung keinesfalls auf die Armaturen, sondern auf das
Reinigungstextil (Tuch, Schwamm) aufzusprühen und damit die Reinigung durchzuführen ist, da die
Sprühnebel in Öffnungen und Spalten der Armaturen eindringen und Schäden verursachen können.
• nach der Reinigung ausreichend mit klarem Wasser nachgespült werden muss, um verbliebene
Produkthaftungen restlos zu entfernen.
Wichtige Hinweise
Auch Körperpflegemittelrückstände wie Flüssigseifen, Shampoos und Duschgele können Schäden
verursachen.
Auch hier gilt: Nach der Benutzung Rückstände sorgfältig mit Wasser nachspülen.
Bei bereits beschädigten Oberflächen kommt es durch Einwirken der Reinigungsmittel zum Fortschreiten
der Schäden.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, unterliegen nicht unserer
Gewährleistung.
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