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5. Normen und Vorschriften
Folgende Normen und Vorschriften sollen bei der Montage und Benut-
zung Anwendung finden:
EN 353-1
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Mitlaufende
Auffanggeräte einschließlich fester Führung
EN 358
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Verbindungs-
mittel
EN 363
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Auffang -
systeme
EN 795
Schutz gegen Absturz - Anschlageinrichtungen - Anforderun-
gen und Prüfverfahren
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
6. Prüfstelle
Baumusterprüfung und Fertigungsüberwachung werden durchgeführt
durch:
DEKRA EXAM GmbH
Zertifizierungsstelle
Dinnendahlstraße 9
D-44809 Bochum
Tel. 0049 234 / 36960
http://www.dekra.com
7. Dokumentation
Um die Gebrauchsanweisung dem Fallschutzläufer eindeutig zuzuweisen
wird die Seriennummer des Läufers auf der ersten Seite von HACA einge-
tragen. Alle Ereignisse die mit dem Fallschutzläufer stattfinden, wie z.B.
Inbetriebnahme, Kontrollen, Reparaturen, Instandsetzungen, Wartun-
gen, aus dem Verkehr ziehen der PSA etc. sind in den dementsprechen-
den anhängenden Kontrollblättern der Fallschutzläufer einzutragen und
zu dokumentieren. Die Gebrauchsanweisungist unter
www.haca.com
in elektronischer Form erhältlich.
D
e
u
ts
ch
MA 5050-D/UK d
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Lorenz Hasenbach GmbH u. Co. KG · D-65517 Bad Camberg · Tel. 0049 6434 / 25-0 · www.haca.com