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Thermische Restgefahren
Gefährdung
Beschreibung
Schutzmaßnahme(n)
Restgefahr
Verbrennungen, Frostbeulen
•
Das Berühren des
geschweißten Werkstückes
kann zu schweren
Verbrennungen führen.
•
Beim Schweißen kommt es
zu Schweißspritzern die
sowohl den Schweißer als
auch die Kleidung schädigen
können.
•
Werkstück nicht bzw. nur mit
Schweißschutzhandschuhen
berühren.
•
Schweißschutzkleidung
tragen.
Gefährdungen durch Strahlung
Gefährdung
Beschreibung
Schutzmaßnahme(n)
Restgefahr
Infrarotes, sichtbares und
ultraviolettes Licht
Direktes Hineinsehen in den
Lichtbogen kann zu schweren
Augenverletzungen führen,
Nur mit einem
Schweißschutzschild arbeiten.
Gefährdung durch Werkstoffe und andere Stoffe
Gefährdung
Beschreibung
Schutzmaßnahme(n)
Restgefahr
Kontakt, Einatmung
Längeres Einatmen der
Schweißgase kann
gesundheitsschädlich sein.
•
Arbeiten Sie mit einer
Absaugung
•
Arbeiten Sie in einer gut
belüfteten Umgebung
•
Vermeiden Sie das direkte
Einatmen der Gase
Feuer oder Explosion
•
Leichtentzündliche
Materialien können in
unmittelbarer Umgebung des
Schweißplatzes Feuer
fangen.
•
Öl-, Kraftstoff oder
Gasbehälter können beim
Schweißen explodieren
•
Nicht in der Nähe von leicht
entzündlichen Materialien
schweißen.
•
Behälter jeglicher Art
müssen vollständig
abgelassen, gereinigt und
gut durchlüftet sein. Behälter
dürfen nur vom
ausgebildeten Fachmann
geschweißt werden.
Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze
Gefährdung
Beschreibung
Schutzmaßnahme(n)
Restgefahr
Nachlässiger Gebrauch
persönlicher Schutzausrüstung
Schweißen ohne die
vorgeschriebenen
Schutzausrüstungen führt zu
Gesundheitsschäden
Geeignete Schutzausrüstung
für Schweißarbeiten benutzen.
Entsorgung
Die Entsorgungshinweise ergeben sich aus den Piktogrammen die auf dem Gerät bzw. der Verpackung
aufgebracht sind. Eine Beschreibung der einzelnen Bedeutungen finden Sie im Kapitel „Kennzeichnungen
auf dem Gerät“.
Anforderungen an den Bediener
Der Bediener sollte vor Gebrauch des Gerätes aufmerksam die Bedienungsanleitung gelesen haben.
Qualifikation
Das Schweißgerät ist bestimmt für den Gebrauch durch ausgebildete Lichtbogenschweißer oder
ausgebildete Fachkräfte mit ähnlicher Qualifikation.
Mindestalter
Das Gerät darf nur von Personen betrieben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Ausnahme stellt die Benutzung als Jugendlicher dar, wenn die Benutzung im Zuge einer
Berufsausbildung zur Erreichung der Fertigkeit unter Aufsicht eines Ausbilders erfolgt.
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