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DE-7
Deutsch
LSA 60TUR
Mindestheizwasserdurchsatz
Der Mindestheizwasserdurchsatz der Wärmepumpe ist in jedem
Betriebszustand der Heizungsanlage sicherzustellen. Dieses
kann z.B. durch Installation eines doppelt differenzdrucklosen
Verteilers oder eines Überströmventiles erreicht werden. Die
Einstellung eines Überströmventiles ist in Kapitel Inbetrieb-
nahme erklärt. Eine Unterschreitung des Mindestheizwasser-
durchflusses kann zum Totalschaden der Wärmepumpe durch
ein Aufgefrieren des Plattenwärmetauschers im Kältekreislauf
führen.
Der Nenndurchfluss wird in Abhängigkeit der max. Vorlauftem-
peratur in den Geräteinformationen angegeben und ist bei der
Projektierung zu berücksichtigen. Bei Auslegungstemperaturen
unter 30 C im Vorlauf ist zwingend auf den max. Volumenstrom
mit 5 K Spreizung bei A7/W35 auszulegen.
Der angegebene Nenndurchfluss (Siehe “Geräteinformation” auf
Seite 11.) ist in jedem Betriebszustand zu gewährleisten. Ein ein-
gebauter Durchflussschalter dient ausschließlich zur Abschal-
tung der Wärmepumpe bei einem außergewöhnlichem und ab-
ruptem Abfall des Heizwasserdurchsatzes und nicht zur
Überwachung und Absicherung des Nenndurchflusses.
Frostschutz
Bei Wärmepumpenanlagen, an welchen Frostfreiheit nicht ge-
währleistet werden kann, sollte eine Entleerungsmöglichkeit
(siehe Bild) vorgesehen werden. Sofern Wärmepumpenmanager
und Heizungsumwälzpumpe betriebsbereit sind, arbeitet die
Frostschutzfunktion des Wärmepumpenmanagers. Bei
Außerbetriebnahme der Wärmepumpe oder Stromausfall ist die
Anlage zu entleeren. Bei Wärmepumpenanlagen, an denen ein
Stromausfall nicht erkannt werden kann (Ferienhaus), ist der
Heizungskreis mit einem geeigneten Frostschutz zu betreiben.
7.3 Wärmequellenseitiger
Anschluss
Folgende Vorgehensweise ist beim Anschluss einzuhalten:
Die Soleleitung am Vor- und Rücklauf Wärmequelle der Wärme-
pumpe anschließen.
Dabei ist das hydraulische Einbindungsschema zu beachten.
Die Sole ist vor dem Befüllen der Anlage herzustellen. Die Sole-
konzentration muss mindestens 25 % betragen. Das gewährleis-
tet Frostsicherheit bis ca. -14 °C.
Es dürfen nur Frostschutzmittel auf Monoethylenglykol- oder
Propylenglykolbasis verwendet werden.
Die Wärmequellenanlage ist zu entlüften und auf Dichtheit zu
prüfen.
ACHTUNG!
Die Sole muss mindestens zu 25 % aus einem Frostschutz auf
Monoethylenglykol- oder Propylenglykolbasis bestehen und ist vor dem
Befüllen zu mischen.
ACHTUNG!
Bei Bedarf kann der Einsatzbereich bis zu einer Soleeintrittstemperatur
von -10 °C erweitert werden. In diesem Fall ist die minimale
Solekonzentration auf 30 % anzupassen. (Einfriertemperatur -17 °C)
ACHTUNG!
Der maximale Prüfdruck beträgt heiz- und soleseitig 6,0 bar(ü). Dieser
Wert darf nicht überschritten werden.
ACHTUNG!
Im Wärmequellenkreis ist ein geeigneter Luftabscheider
(Mikroluftblasenabscheider) bauseits vorzusehen.