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Eine Verletzung dieser Vorschriften kann zu schweren
Strafen führen. Die Sendefrequenzen Ihres Funkgerätes sind
der Verwendung im Seefunkverkehr vorbehalten, und jede
von Ihnen zum Senden genutzte Frequenz muss ausdrücklich
in Ihrer Schiffslizenz aufgeführt sein. Zum Betrieb des
Funkgerätes an Land, u. a. im Rahmen des Transports Ihres
Bootes, ist eine spezielle Lizenz erforderlich. Außerhalb der
von der Baseler Vereinbarung abgedeckten europäischen
Binnengewässer ist die ATIS-Verwendung nicht gestattet.
Einhaltung der Industry Canada-
Bestimmungen
Dieses Gerät erfüllt die Industry Canada-Normen RSS-182
und ICES-003.
Einhaltung der FCC-Bestimmungen
Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Vorschriften.
Der Betrieb dieses Geräts unterliegt den folgenden
zwei Bedingungen: (1) Dieses Gerät darf keine
gesundheitsschädigenden Störungen verursachen. (2)
Dieses Gerät muss empfangene Störungen aufnehmen,
einschließlich Störungen, die zu einem unerwünschten
Betriebszustand führen können.
Dieses Gerät wurde auf die Einhaltung der Grenzwerte
für digitale Geräte der Klasse B nach Teil 15 der FCC-
Vorschriften geprüft und hält diese Grenzwerte ein.
Diese Grenzwerte dienen dem angemessenen Schutz vor
gesundheitsschädigenden Störungen in Wohnbereichen. Dieses
Gerät erzeugt und verwendet Funkfrequenzenergie und strahlt
sie ab. Bei unsachgemäßer Installation und Verwendung kann
das Gerät Störungen des TV- und Radioempfangs verursachen.
Es wird jedoch nicht garantiert, dass bei einer bestimmten
Installation keine Störungen auftreten werden. Sollte dieses
Gerät den Radio- und Fernsehempfang stören, was sich durch
Ein- und Ausschalten des Geräts nachprüfen lässt, sollten Sie
zunächst versuchen, die Störung mithilfe einer der folgenden
Maßnahmen zu beheben:
Richten Sie die Empfangsantenne neu aus, oder ändern
Sie ihren Standort.
Vergrößern Sie den Abstand zwischen Gerät und
Empfänger.
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Schließen Sie das Gerät an eine Netzsteckdose eines
anderen Stromkreises als den des GPS-Geräts an.
Wenden Sie sich an einen Händler oder einen erfahrenen
Radio-/Fernsehtechniker.
Dieses Produkt enthält keine Teile, die vom Benutzer
gewartet werden können. Reparaturen dürfen nur von
einem Garmin-Vertragshändler vorgenommen werden.
Unberechtigte Reparaturen oder Modifikationen können
das Gerät dauerhaft beschädigen, führen zum Erlöschen der
Garantie und der Berechtigung, dieses Gerät gemäß Teil 15
der FCC-Vorschriften zu betreiben.
Länderspezifische Funkgerätezulassungen
für das VHF 100i/VHF 200i/VHF 300i/
VHF 300 AIS
An dem Gerät wurden Zulassungsmarkierungen angebracht,
um kenntlich zu machen, dass dieses Gerät für den Gebrauch
in Europa, Australien und Neuseeland zugelassen ist.
Konformitätserklärung
Garmin erklärt hiermit, dass das VHF 100i/VHF 200i/VHF
300i/VHF 300i AIS und das GHS 10i den wesentlichen
Anforderungen und weiteren relevanten Vorschriften der
Richtlinie 1999/5/EG entsprechen.
Sie finden die vollständige Konformitätserklärung auf der
Garmin-Website für Ihr Produkt von Garmin unter
.
CE-Kennzeichnung
Die Nummer der benannten CE-Stelle (0168) gilt nur für das
VHF 100i/VHF 200i/VHF 300i/VHF 300i AIS.
0168
Kalifornisches Elektronik-
Abfallentsorgungsgesetz von 2003
Gemäß dem kalifornischen Elektronik-
Abfallentsorgungsgesetz von 2003 (California Electronic
Waste Recycling Act of 2003) müssen bestimmte
Elektronikgeräte der Wiederverwertung zugeführt werden.
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