1
3. Fixieren Sie die Tür in den dafür vorgesehenen Halteklammern (3).
4. Führen Sie den U-förmigen Arm (4) auf der Oberseite des Käfigs nach unten
in die Halteklammern (5) an den Seiten der Falle. Somit bleibt die Falle stabil,
auch wenn Sie die Tür öffnen, um das gefangene Tier wieder frei zu lassen.
5. Drücken Sie nun auf den Spannbügel (6), um die vordere Tür nach oben
klappen zu können, und hängen Sie diese in das rechtwinklige Ende des
beweglichen Hakens (7) an der Oberseite des Käfigs ein.
Stand: 08/18
Gebrauchsanweisung
Art.-Nr. 62360
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank, dass Sie sich für eines unserer Qualitätsprodukte entschieden
haben. Im Folgenden werden wir Ihnen die Funktionen und die Handhabung
unseres Produktes erklären. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese Gebrauchs-
anweisung in Ruhe durchzulesen und benutzen Sie das Produkt in der be-
schriebenen Form. Beachten Sie alle enthaltenen Sicherheits- und Bedie-
nungshinweise. Bewahren Sie diese Gebrauchsanweisung auf und geben Sie
sie bei Weitergabe des Gerätes mit. Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu
unserer Marder-Lebendfalle haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhänd-
ler oder an unser Service-Team. Wir freuen uns, wenn Sie uns weiterempfeh-
len und wünschen Ihnen viel Erfolg mit diesem Produkt.
1. Produktbeschreibung
Diese Lebendfalle eignet sich zum Fangen von Mardern, Waschbären, Kanin-
chen, Katzen oder auch Ratten. Bauen Sie die Falle auf und bestücken diese
mit einem Köder. Hierfür empfehlen wir eiweißhaltige Lebensmittel z.B. Hüh-
nerfleisch, Ei oder Fisch. Auch Beeren und Grünzeug eignen sich um Marder
anzulocken. Tappt der Marder zum Köder hin über die gestellte Platte, fällt die
Eingangstür zu und der Marder ist gefangen. Nun können Sie die Falle vorsich-
tig aufnehmen und den Marder in einem mindestens 25 km weit entfernten,
unbewohnten Gebiet in die freie Natur entlassen.
Größe:
66 x 25 x 25 cm
Bevor Sie die Marder-Lebendfalle zum Einsatz bringen, beachten Sie bitte
unbedingt die Tierschutzvorschriften und den Artenschutz! Beachten Sie
die Gesetze Ihres Bundeslandes und das Jagdrecht.
• Marder unterliegen dem Jagdrecht! Man braucht daher eine Genehmigung,
um den Marder fangen zu dürfen. Diese kann die Untere-Jagdbehörde er-
teilen.
• Beim Marder fangen müssen die Schonzeiten beachtet werden. Vom 1.
März bis 15. Oktober darf der Marder nicht gefangen werden.
• Marder sind keine bedrohte Tierart. Dennoch dürfen sie in Deutschland nur
lebend gefangen werden.
2. Aufbau
1. Die Lebendfalle befindet sich beim Öffnen des Kartons in zusammengefal-
tetem Zustand. Um die Falle aufzustellen, lösen Sie evtl. Fixierungen durch
Kabelbinder oder ähnliches.
2. Um Sie vor dem Tier im Inneren zu schützen, ist auf der Oberseite unter den
Haltegriffen (1) eine Metallplatte angebracht. Heben Sie die Falle an den
Griffen an und schließen Sie die hintere Tür (2) des Käfigs. Sie erkennen
die hintere Tür daran, dass an ihr, im Gegensatz zur vorderen Tür, keine
Spannmechanik (6) montiert ist.