INFORMATIONEN FÜR PRIVATE HAUSHALTE
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten: Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als
Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen: Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht
vom Altgerät umschlossen sind, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor
der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung
zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern
im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen
Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m²
betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines
Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät,
das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
4. Datenschutz-Hinweis: Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in
Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer
selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“: Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig
abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner
Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
5