Allgemeine Schutzhinweise
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Das Wärmeerythem
Bei empfindlicher Haut kann es in Einzelfällen zu einem Wärmeerythem kommen, d. h. die Haut
rötet stark durch die verbleibende Infrarot-Strahlung (Wärmestrahlung). Diese Rötung ist kein
Sonnenbrand und gesundheitlich völlig unbedenklich. Die Bräunungszeiten sollten verkürzt wer-
den, um eine allmähliche Gewöhnung zu erreichen.
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Lesen Sie sorgfältig die JK-Tips für das richtige Bräunen. Dort finden Sie weitere Regeln und
Hinweise.
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Gerät nicht benutzen, wenn die Zeitschaltuhr fehlerhaft ist oder die Filterscheiben zerbrochen
sind.
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In Fällen besonderer Empfindlichkeit des Einzelnen gegen UV-Bestrahlung und dann, wenn
bestimmte Medikamente oder Kosmetika verwendet werden, ist besondere Vorsicht geboten.
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Kosmetika rechtzeitig vor der Bestrahlung entfernen und keinerlei Sonnenschutzmittel verwen-
den.
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Bei Einnahme von Medikamenten, welche die Hautempfindlichkeit gegen UV-Bestrahlung
erhöhen, nicht bestrahlen; im Zweifelsfall den Arzt befragen.
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Den Arzt aufsuchen, wenn sich hartnäckige Schwellungen, wunde Stellen oder pigmentierte
Leberflecken auf der Haut bilden.
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Stets die mitgelieferte Brille verwenden. An den Augenlinsen operierte Personen müssen un-
bedingt eine UV-undurchlässige Schutzbrille tragen, um eine Gefährdung der Augen auszu-
schließen.
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Nicht mehr als eine Bestrahlung in 48 Stunden und je Körperteil nehmen. Nicht zusätzlich am
gleichen Tag sonnenbaden.
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Die Empfehlungen bezüglich Bestrahlungszeiten, Bestrahlungsintervallen und Abständen von
den Strahlern beachten.
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Ultraviolettstrahlung von der Sonne oder UV-Geräten kann Haut- oder Augenschäden verur-
sachen. Diese biologische Wirkungen sind von der Hautempfindlichkeit des Einzelnen ab-
hängig.
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Die Haut kann nach überhöhter Bestrahlung Sonnenbrand zeigen. Übermäßig häufig wieder-
holte Ultraviolettbestrahlungen mit Sonnenlicht oder UV-Geräten, kann zu frühzeitiger Alterung
der Haut und auch zu einem Risiko von Hauttumoren führen.
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Das ungeschützte Auge kann sich auf der Oberfläche entzünden und in bestimmten Fällen
kann übermäßige Bestrahlung die Netzhaut beschädigen. Nach vielen wiederholten Bestrah-
lungen kann sich grauer Star bilden.
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Max. zulässige Bestrahlungsanzahl pro Jahr ist 60, 43 bzw. 33 (siehe "Allgemeine Beson-
nungsanleitung", Seite 4).
HINWEIS
Eine zunehmende Bräunung erfordert auch eine Verlängerung der Expositionszeit (=
Bestrahlungszeit), bzw. ab einem gewissen Grad an Bräunung ist keine Vertiefung
mehr erreichbar. Die Bestrahlung darf aber im Rahmen der zulässigen Strahlendosen
nicht beliebig verlängert werden! Es ist daher ohne Gefährdung der Gesundheit nur ein
bestimmter, vom Hauttyp vorgegebener, Grad an Endbräune zu erreichen.
VORSICHT
Das Gerät darf nur mit einer Zeitsteuerung, max. Laufzeit 30 Minuten betrieben
werden!
Die Einstellskala der Schaltuhr muß zu der im Bestrahlungsprogramm empfohlenen
Zeit passen!
Werden Zeitsteuerungen mit längerer Laufzeit eingesetzt oder wird die Zeitsteuerung
demontiert, kann dies zu Hautverletzungen und langfristig zu Hauterkrankungen
führen.
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