
05/2005 - Art. Nr. 13 018 078A
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Brennerrohr-Einbautiefe und Aus-
mauerung
Bei Wärmeerzeugern ohne gekühlte
Vorderwand ist, sofern der Kesselher-
steller keine andere Angaben macht,
eine Ausmauerung
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wie im nebenste-
henden Bild erforderlich. Die Ausmaue-
rung darf die Flammrohrvorderkante
nicht überragen und mit minimal 60°
konisch zulaufen. Der Luftspalt zwischen
Ausmauerung und Brennerrohr ist mit
elastischem, nicht brennbarem Isola-
tionsmaterial
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auszufüllen. Bei Kesseln
mit Umkehrfeuerung ist die minimale
Eintauchtiefe
A
des Brennerrohres
gemäß Angaben des Kesselherstellers
zu beachten.
5
4
6
Ø a (mm)
Ø b (mm)
c
d
155
180 bis 270
M10
45°
Montage
Brennermontage
Montage Brennkopf
·
Brennerplatte/Kesseltüre gemäß
nebenstehender Zeichnung
vorbereiten.
·
Innendurchmesser
a
Ø 155 mm
festlegen.
·
Für die Brennkopfflanschbefestigung
sind 4 Bohrungen M10
(Lochkreisdurchmesser 180-270 mm)
gemäß nebenstehender Zeichnung
erforderlich.
·
Stehbolzen M10 in die Brenner-
platte/Kesseltüre einschrauben und
die Isolationsunterlage aufsetzen. Bei
Lochkreis < 270 mm vorgestanzte
Langlöcher auf das erforderliche Maß
ausschneiden.
·
Brennkopf mit 4 Sechskantmuttern
M10 befestigen.
Montage Brennergehäuse
·
Auf dem Brennergehäuse die zwei
Schrauben so weit als möglich
herausdrehen.
·
Das Brennergehäuse schräg nach vorn
stellen und die zwei Schrauben in die
beiden Aufnahme-Ösen des Brenn-
kopfflansches einhängen.
·
Brennergehäuse gegen den Brenn-
kopfflansch drücken und die 2
Schrauben fest anziehen.
·
Falls erforderlich kann das Gehäuse
über die Brennerkopfachse montiert
werden.
Andere Brennergehäusestellungen sind
nicht möglich.
DE
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