7.3.
Reinigung
Alle Teile des Helmes müssen nach jedem Gebrauch äußerlich gereinigt werden. Keine Lösemittel verwenden !
Alle Teile in handwarmem Wasser unter Zugabe von EKASTU - Reinigungsmittel (Best. - Nr. 266 962) sorgfältig waschen, ggf. unter Zuhilfenahme einer
weichen Flaschenbürste. Nach dem Reinigen gründlich mit klarem Wasser spülen und an der Luft oder in einem Maskentrockenschrank trocknen.
Strahlende Wärme (z.B. Sonne oder Heizkörper) sowie Temperaturen über 45°C sind zu vermeiden.
7.4.
Desinfektion
Die Desinfektion aller Teile des Helmes erfolgt in einem Desinfektionsbad unter Zusatz des EKASTU -Desinfektionsmittels (Best. - Nr. 266 942) nach
gründlicher Reinigung. Die Anwendungshinweise des Desinfektionsmittels sind zu beachten. Nach Entnahme aus dem Desinfektionsbad gründlich
klarspülen und trocknen (siehe vorheriger Abschnitt).
Nach dreimaligem Reinigen und Desinfizieren ist der Diffuser-Schalldämpfer zu wechseln.
7.5.
Austausch des Strahlerschutzhelmes C4-PLUS und Entsorgung
Der Helm muss ersetzt werden, sobald es dem Anwender den ursprünglich vorgesehenen Schutz nicht mehr bietet, d.h. z.B. bei einem Loch oder Riss im
Helm. Strahlerschutzhelme sind entsprechend den jeweils geltenden örtlichen Abfallbeseitigungsvorschriften zu entsorgen. Auskünfte hierüber erteilen
die örtlichen Umwelt- und Ordnungsämter.
8.
Lagerung
Lagern Sie ausschließlich gereinigte und funktionsfähige Helme ein. Sie sind in trockenen, frostfreien Räumen bei Normalklima zu lagern. Dabei sind sie
vor schädigenden Einwirkungen, wie direktem Sonnenlicht, Hitze (über 45°C), Kälte (unter 0°C), Feuchtigkeit und korrodierend wirkenden oder Gummi
bzw. Kunststoffe angreifenden Stoffen, zu schützen. Dies gilt auch für die Druckluftschläuche für Atemluft, die ebenfalls mit entsprechender Vorsicht zu
behandeln und aufzubewahren sind. Alle Teile sind spannungsfrei, d.h. ohne Zug, Druck oder sonstige Verformungen, aufzubewahren.
Achtung:
Hängen Sie das Gerät nie an seinem Luftzuführungsschlauch auf. Als Aufhänger ist ausschließlich die dafür konstruktiv vorgesehene Schlaufe
am Anschlussstutzen zu verwenden.
8.1.
Verfalldatum
Eine Begrenzung der Einsatzdauer von Strahlerschutzhelm C4-PLUS auf 4 Jahre empfohlen.
Die Lagerdauer von Strahlerschutzhelm C4-PLUS ist auf 6 Jahre begrenzt, danach ist die Funktion nach EN 397:2000 nicht mehr gewährleistet.
9.
Kennzeichnung
Produkt (Beispiel):
=
Markenzeichen des Herstellers
C4-PLUS
=
allgemeiner Produktname
11/2018
=
Herstellungsmonat/- jahr Strahlerschutzhelm (Aufkleber auf der Innenseite des Strahlerschutzhelmes)
CE 0120
=
CE-Kennzeichnung
Prüfstelle:
SGS United Kingdom Limited, 202b, Worle Parkway, Weston-super-Mare, BS22 6WA, UK
0120
=
Identifikationsnummer der Prüfstelle (Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstungen“ beim
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften).
EN 14594:2005
=
gültige Norm
144 151, 144 153, 144 154
=
Typidentische Kennzeichnung (alphanumerischer Code von 4 bis 8 Stellen)
=
lesen Sie bitte die beiliegende Informationsbroschüre
=
Temperaturbereich der Lagerbedingungen (0°C bis +45°C)
=
maximale Feuchte der Lagerbedingungen (75% RH)
Die Kontrolle der Qualitätssicherung gemäß Modul C2, der besagten Verordnung unterliegt der Prüfstelle
Prüfstelle:
SGS United Kingdom Limited, 202b, Worle Parkway, Weston-super-Mare, BS22 6WA, UK (CE 0120)
Herstellung und Lieferung durch: EKASTU Safety (Group), Schänzle 8, DE 71332 Waiblingen/Germany
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