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Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-
und Elektronik- Altgeräte und Umsetzung in nationales
Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Geräusch
Das Geräusch dieses Elektrowerkzeuges wird nach DIN 45 635, Teil 21,
gemessen. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz kann 85 dB (A)
überschreiten; in diesem Fall sind Schallschutzmaßnahmen für den
Bediener erforderlich.
Gehörschutz tragen!
Staubschutz
Stäube von Materialien wie bleihaltigem Anstrich, einigen Holzarten,
Mineralien und Metall können gesundheitsschädlich sein. Berühren oder
Einatmen der Stäube können allergische Reaktionen und/oder
Atemwegserkrankungen des Benutzers oder in der Nähe befindlicher
Personen hervorrufen.
Bestimmte Stäube wie Eichen- oder Buchenstaub gelten als
krebserzeugend, besonders in Verbindung mit Zusatzstoffen zur
Holzbehandlung (Chromat, Holzschutzmittel). Asbesthaltiges Material darf
nur von Fachleuten bearbeitet werden.
Benutzen Sie möglichst eine Staubabsaugung.
Um einen hohen Grad der Staubabsaugung zu erreichen, verwenden
Sie den Industriestaubsauger DSS 25/35/50 für Holz und/oder
Mineralstaub gemeinsam mit diesem Elektrowerkzeug.
Sorgen Sie für gute Belüftung des Arbeitsplatzes.
Es wird empfohlen, eine Atemschutzmaske mit Filterklasse P2 zu
tragen.