6
1.3
Überwachungs- und Alarm-
funktionen
Jeder Alarm des Fluchttürsicherungssystems
muß über den Schlüsselschalter im Türterminal
oder erminal-Modul zurückgestellt werden,
nachdem zuvor das auslösende Alarmkriterium
behoben wurde.
Wird nach einer Alarmauslösung der Schlüs-
selschalter ohne vorherige Beseitigung der Ur-
sache des Alarms betätigt, so wird dieser le-
diglich quittiert. Die externe Signalisierung und
das akustische Signal im Türterminal oder
Terminal-Modul werden abgeschaltet, die gelbe
LED erlischt, die grüne LED schaltet um auf
Blinksignal. Die Wiederverriegelung der Tür ist
nicht möglich.
1.3.1
Betätigung der Nottaste
Das Eindrücken der Nottaste bewirkt eine
unverzügliche Freischaltung der Tür und löst
grundsätzlich einen Alarm aus. Das akustische
Alarmsignal wird durch eine Betätigung des
Schlüsselschalters nach links abgeschaltet
(Quittieren des Alarms).
Um die Tür wieder zu verriegeln, muß zu-
nächst die eingedrückte Nottaste wieder her-
ausgezogen werden. Eine Schlüsseldrehung
nach rechts verriegelt dann die Tür wieder.
1.3.2
Tür offen Überwachung
Mit dem Öffnen einer Tür, die auf Kurzzeit-
freigabe geschaltet wurde, wird für die von der
eingestellten Kurzzeitfreigabezeit noch verblei-
bende Zeit eine Überwachungsfunktion akti-
viert. Wird die Tür innerhalb dieser "Türüberwa-
chungszeit” nicht geschlossen, so wird zu-
nächst durch einen intermittierenden akusti-
schen Voralarm mit verminderter Lautstärke
gewarnt und nach Ablauf der Voralarmzeit ein
Alarm ausgelöst.
Wird die Tür innerhalb der Voralarmzeit ge-
schlossen, so verriegelt sie. Es wird kein Alarm
ausgelöst.
Wird die Tür erst nach Auslösung des
Alarms geschlossen, werden die externe Alarm-
meldung und die akustische Alarmmeldung im
Türterminal oder Terminal-Modul abgeschaltet.
Die Tür wird verriegelt, und die optische Anzei-
ge zeigt weiterhin einen anstehenden Alarm an.
Es ist dann eine Quittierung des Alarms und
manuelle Rückstellung am Schlüsselschalter
des Türterminals oder Terminal-Moduls erfor-
derlich.
Identische Abläufe ergeben sich, wenn die
Tür beim Abschalten einer Dauerentriegelung
offen steht.
1.3.3
Verriegelungsüberwachung
Wenn die verwendeten Verriegelungsele-
mente entsprechende Überwachungskontakte
besitzen, wird auch die Aufrechterhaltung des
Zustandes “verriegelt” und die erfolgreiche Aus-
führung des Befehls “verriegeln” bei geschlos-
sener Tür überwacht.
Beim Fluchttüröffner 331 RR AKRR wird die-
se Funktion durch den Ankerkontakt überwacht;
beim Flächenhaftmagneten 828 meldet ein inte-
griertes Hall-Element den vollständigen Aufbau
des verriegelnden Magnetfeldes.
Wird also beim Einsatz des Modells 828 die
Tür gewaltsam aufgebrochen, oder kann bei
geschlossener Tür ein Verriegelungsbefehl
nicht realisiert werden, weil beispielsweise die
Haftgegenplatte nicht am Magneten anliegt,
wird Alarm ausgelöst.
1.3.4
Sabotage der Tür
Wird eine verriegelte Fluchttür in einer Wei-
se sabotiert, die durch den Türkontakt bzw. den
im Fluchttüröffner integrierten Rückmeldekon-
takt erkannt werden kann, so wird unverzögert
ein Alarm ausgelöst. Eine Entriegelung der Tür
erfolgt bei diesem Sabotagealarm nicht.
1.3.5
Sabotage am Türterminal, Terminal-
Modul oder Bedienteil
Das Bedien- und Anzeigegeräte sind durch
einen Deckelkontakt geschützt. Bei einem Sa-
botageversuch durch Öffnen des Geräts wird
ebenfalls unverzüglich Alarm ausgelöst. Auch
bei diesem Sabotagealarm wird die Tür nicht
entriegelt.
1.3.6
Sabotage der Leitungen
Die Leitungen zwischen Fluchttürsteuergerät
und Verriegelungselement werden ebenfalls
überwacht. Eine Leitungsunterbrechung führt zu
einer unverzüglichen Alarmauslösung.