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ben und so den ordnungsgemäßen Betrieb
verhindern.
• Unbefugte Änderungen oder Zusätze könnten
das Telefon beschädigen und gegen die für
Funkgeräte geltenden Vorschriften verstoßen.
A l l e o b i g e n H i n w e i s e g e l t e n i n
g l e i c h e r We i s e f ü r Te l e f o n , A k k u ,
L a d e g e r ä t s o w i e s ä m t l i c h e
Z u b e h ö r t e i l e .
16. Wartung
Es wird empfohlen, die Funktion und Ex-Maß-
nahmen des Geräts alle zwei Jahre vom Herstel-
ler überprüfen zu lassen.
17. Garantie und Haftung
Für dieses Produkt gewährt ecom instruments
GmbH eine Garantie von zwei Jahren auf
Funktion und Material unter normalen Betriebs-
und Wartungsbedingungen.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte,
die unsachgemäß verwendet, verändert, vernach-
lässigt, durch Unfälle be-schädigt oder anorma-
len Betriebsbeding-ungen sowie einer unsachge-
mäßen Hand-habung ausgesetzt wurden.
Forderungen auf Gewährleistungen können
durch Einsenden des defekten Geräts geltend
gemacht werden. Reparaturen, neues Einjustieren
oder Austauschen des Gerätes behalten wir uns
vor.
Die voranstehenden Garantiebestimmungen sind
das einzige und alleinige Recht auf Schaden-
ersatz des Erwerbers und gelten ausschließlich
und an Stelle von allen anderen vertraglich oder
gesetzlichen Gewährleistungspflichten.
ecom instruments GmbH übernimmt keine Haft-
ung für spezielle, unmittelbare, mittelbare,
Begleit- oder Folgeschäden sowie Verluste ein-
schließlich des Verlusts von Daten, unabhängig
davon, ob sie auf Verletzung der Gewährleist-
ungspflicht, rechtmäßige oder unrechtmäßige
Handlungen, Handlungen in gutem Glauben
sowie andere Handlungen zurückzuführen sind.
Falls in einigen Ländern die Begrenzung einer
gesetzlichen Gewährleistung sowie der Aus-
schluss oder Begrenzung von Begleit- oder
Folgeschäden nicht zulässig ist, könnte es sein,
dass die obengenannten Einschränkungen und
Ausschlüsse nicht für jeden Erwerber gelten.
Sollte irgendeine Klausel dieser Garantiebestim-
mungen von einem zuständigen Gericht für un-
wirksam oder nicht durchsetzbar befunden wer-
den, so bleiben die Wirksamkeit oder Erzwing-
barkeit irgendeiner anderen Bedingung dieser
Garantiebestimmungen von einem solchen
Spruch unberührt.
Jugendschutzhinweis:
Dieses für die Wiedergabe von Programmen und
Spielen geeignete Mobiltelefon darf einem Kind
oder einer jugendlichen Person in der Öffentlich-
keit nur zugänglich sein, wenn die darauf aufge-
spielten Programme oder Spiele von der
obersten Landesbehörde oder einer Organisation
der freiwilligenen Selbstkontrolle im Rahmen des
Verfahrens nach §14 Abs 6 des Jugendschutz-
gesetzes freigegeben und gekennzeichnet sind
oder wenn es sich um Informations-,Instruktions-,
und Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter
mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm"
gekennzeichnet sind.
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