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6.5 Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme der Geräte und Verteilung sind
die in den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen.
Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die korrekte
Funktion und Installation des Betriebsmittels in
Übereinstimmung mit dieser und den in den
Sicherheitshinweisen genannten Betriebsanleitun-
gen sowie anderer anwendbaren Bestimmungen
zu überprüfen.
Achtung: Es dürfen nur bescheinigte
Geräte in Betrieb genommen werden.
Bei Innentemperaturen unter -20 °C der druck-
festen Gehäuse darf die Steuerung nicht
betrieben werden.
Sind tiefere Temperaturen vorhanden, muss
mit einer geeigneten bescheinigten Heizung
der Innenraum der druckfesten Gehäuse auf
über -20 °C vorgeheizt werden.
Wird zum vorheizen der Innentemperatur der
druckfesten Gehäuse auf über -20 °C eine
unbescheinigte Heizung verwendet, darf
KEINE explosive Atmosphäre vorhanden sein.
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Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln geltenden
nationalen Bestimmungen sind einzuhalten
(EN/IEC 60079-17).
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungsfreiheit
sicherstellen bzw. geeignete Schutzmaßnah-
men ergreifen.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhängigkeit
von den Einsatzbedingungen vom Betreiber
festzulegen.
Der FI-Schutzschalter ist im Rahmen der
Prüfintervalle 2 Mal pro Jahr zu testen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die Teile
von denen die Schutzart abhängt, auf ihren
ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen, z.B:
1. Druckfeste Gehäuse
Sichtkontrolle des Deckelgewindes.
Das Gewinde darf nachträglich weder bearbeitet
noch lackiert werden!
Schäden an Teilen der druckfesten Kapselung sind
durch Austausch mit Originalteilen umgehend zu
beheben oder vom Gerätehersteller Instandsetzen
zu lassen.
2. Anschluss- und Sammelschienenkästen
Alle Dichtungen auf Wirksamkeit, Unversehrtheit
überprüfen. Ältere oder beschädigte Dichtungen
durch neue ersetzen.
Anschlussklemmen, Kabel - und Leitungseinführun-
gen sind auf festen Sitz zu überprüfen.
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden, dass
Instandsetzungsarbeiten erforderlich sind, ist
Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung zu beachten.
Explosionsgeschützte druckfeste Gehäuse und
Verteilungen, Serie: GHG 6.. und EXKO
6.4 Schließen des Gerätes /
Deckelverschluss
Alle Fremdkörper sind aus dem Gerät zu
entfernen.
Vor dem Einschrauben des Gehäusedeckels in
das druckfeste Gehäuse ist das Deckelgewinde
einzufetten. Vorzugsweise mit Fetttyp: Renocal,
Unitemp 2, -50°C bis +100°C, FN 745/94, DIN
VW TL 745.
Zum Schließen des druckfesten Gehäuses muss
der Deckel korrekt auf das Gehäuseunterteil
aufgesetzt werden (wenn nötig Deckel nach links
drehen).
Den Deckel dann im Uhrzeigersinn nach
rechts in das Gehäuseunterteil bis zum
Anschlag einschrauben.
Danach ist mit der Verriegelungsschraube, Pos. 3,
(Bild 3+2, Seite 6), des Deckels oder des Schalters
der Deckel zu fixieren.
Zum Schließen der Anschluss- oder Sammel-
schienenkästen werden mit dem Innenvierkant-
schlüssel die Deckelvorreiberschlösser verschlossen.
Die Verriegelungsschalter der druckfesten
Verteilungen können in "AUS"-Stellung mit 3
Vorhängeschlösser gegen unbefugtes Schalten
gesichert werden (Bügeldurchmesser der
Vorhängeschlösser 6 mm).
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Reparatur / Instandsetzung
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen die den
Explosionsschutz betreffen, dürfen nur unter
Verwendung von Cooper Crouse-Hinds / CEAG
Originalersatzteilen vorgenommen werden.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von CCH oder einer
qualifizierten Elektrofachkraft in Übereinstim-
mung mit national geltenden Regeln
durchgeführt werden. (EN/IEC 60079-19)
Bei Schäden an der druckfesten Kapselung
ist nur ein Austausch zulässig. Im Zweifelsfal-
le ist das betroffene Betriebsmittel an Cooper
Crouse-Hinds / CEAG zur Reparatur zurück zu
geben.
Umbauten oder Änderungen am Betriebsmit-
tel sind nur im Rahmen der Zulassung
gestattet und müssen nachträglich Beschei-
nigt werden.
Außerdem können zusätzliche Anschlussklemmen
im Rahmen der Zulassung des Betriebsmittels
sowie Kabel - und Leitungseinführungen gem.
Angaben des Herstellers angebracht werden.
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Entsorgung /
Wiederverwertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind die
jeweils geltenden nationalen Abfallbeseitigungs-
vorschriften zu beachten.
Programmänderungen und -ergänzungen sind
vorbehalten.
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