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Deutsch
7. Garantie
Der Hersteller gibt Garantie im Fall von Mängeln am Gerät, die auf Material-
oder Produktionsfehler zurückzuführen sind. Daneben bleiben die gesetzlichen
Garantieansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen. Der Anspruch auf Garantie
gilt nicht:
•
für Verschleißteile und bei natürlichem Verschleiß;
•
bei der Nutzung von anderen als den originalen E-Trailer Bestandteilen in
den Geräten;
•
für die Folge des Nichtbefolgens der Einbau- und Bedienungsanleitung
vom E-Trailer, beispielsweise durch den Anschluss an eine verkehrte
Stromspannung;
•
für die Folge von unsachgemäßer Behandlung;
•
für die Folge durch unsachgemäße Transportverpackung;
•
für Schaden, verursacht durch chemische oder elektrochemische
Reaktionen, Rost, Korrosion oder Wasserschaden;
•
für Schaden, verursacht durch anormale Umgebungsumstände;
•
für nicht-funktionale und dekorative Bestandteile, die keinen Einfluss
auf die normale Nutzung des Geräts haben, inklusive eventueller Kratzer
und mögliche Farbunterschiede;
•
für Reparaturen, die nicht von den von uns eingesetzten Servicediensten
und/oder anerkannten Vertrags-Servicepartnern ausgeführt wurden oder,
wenn nicht-originale Bestandteile benutzt wurden;
•
im Falle einer Nutzung des Gerätes in einer nicht-häuslichen Umgebung,
d.h. bei professioneller Nutzung.
7.1 Garantieumfang
Die Garantie gilt für Mängel, die innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss des
Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Konsumenten auftreten. Der Hersteller
wird derartige Mängel durch Einhaltung beheben, das bedeutet, nach seiner
Entscheidung durch Reparatur oder Ersatzlieferung. In dem Fall, dass der
Hersteller Garantie gewährt, beginnt der Garantiefrist hinsichtlich der reparierten
oder ersetzten Bestandteile nicht von vorne, sondern die alte Frist läuft weiter.
Weitergehende Ansprüche, im Besonderen Ansprüche auf Schadensersatz des
Käufers oder Dritter, sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Vorschriften für die
Produkthaftung bleiben unversehrt.
Die Kosten für die Inanspruchnahme des Herstellerservicedienstes von E-Trailer
für das Beheben eines unter die Garantie fallenden Mangels – im Besonderen
Material-, Arbeits-, Fahrt- und Transportkosten – trägt der Hersteller, sofern