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2.2.4 Überprüfung auf Vorhandensein von Kältemittel
Der Bereich muss vor und während der Arbeit mit einem geeigneten Kältemitteldetektor überprüft
werden, um sicherzustellen, dass der Techniker potenziell brennbare Atmosphären erkennt.
Stellen Sie sicher, dass das verwendete Lecksuchgerät für den Einsatz mit brennbaren Kältemitteln
geeignet ist, d. h. keine Funkenbildung, ausreichend abgedichtet oder eigensicher.
2.2.5 Vorhandensein eines Feuerlöschers
Bei Heissarbeiten an der Kühlanlage oder den dazugehörigen Teilen müssen geeignete
Feuerlöscheinrichtungen zur Verfügung stehen. Halten Sie einen Trockenpulver- oder CO2-
Feuerlöscher neben dem Arbeitsbereich bereit.
2.2.6 Keine Zündquellen
Personen, die Arbeiten an einer Kälteanlage durchführen bei denen Rohrleitungen freigelegt
werden, welche brennbares Kältemittel enthalten oder enthalten haben, dürfen keine Zündquellen
so verwenden, dass es zu Brand- oder Explosionsgefahr kommen kann. Alle möglichen
Zündquellen, einschliesslich des Rauchens von Zigaretten, sollten in ausreichendem Abstand vom
Aufstellungsort, Reparatur-, Ausbau- und Entsorgungsort gehalten werden, wo möglicherweise
brennbares Kältemittel in die Umgebung freigesetzt werden kann. Vor Beginn der Arbeiten ist der
Bereich um das Gerät herum zu begutachten, um sicherzustellen, dass keine brennbaren Gefahren
oder Zündgefahren bestehen. „Rauchen verboten“-Schilder sind anzubringen.
2.2.7 Belüfteter Bereich
Stellen Sie sicher, dass der Bereich ausreichend belüftet ist, bevor Sie in das System eingreifen
oder heisse Arbeiten durchführen. Eine gewisse Belüftung muss während der Dauer der Arbeiten
aufrechterhalten werden. Die Belüftung sollte freigesetztes Kältemittel sicher verteilen und
vorzugsweise nach aussen in die Atmosphäre ausstossen.
2.2.8 Kontrollen an der Kühlanlage
Wenn elektrische Komponenten geändert werden, müssen sie für den Zweck und die richtige
Spezifikation geeignet sein. Zu jeder Zeit sind die Wartungs- und Servicerichtlinien des Herstellers
zu befolgen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die technische Abteilung des Herstellers.
Bei Installationen mit brennbaren Kältemitteln sind folgende Prüfungen durchzuführen:
– Die Füllmenge entspricht der Raumgrösse, in der die kältemittelhaltigen Teile installiert sind.
– Die Lüftungsmaschinen und -auslässe funktionieren ordnungsgemäss und sind nicht verstopft.
– Bei Verwendung eines indirekten Kältekreislaufs ist der Sekundärkreislauf auf Kältemittel zu
prüfen.
– Kennzeichnungen am Gerät sind weiterhin sichtbar und lesbar. Unleserliche Markierungen und
Schilder sind zu korrigieren.
– Kühlrohre oder -komponenten müssen an einer Stelle installiert werden, an der sie
wahrscheinlich keinen Stoffen ausgesetzt sind, die kältemittelhaltige Komponenten korrodieren
können, es sei denn, die Komponenten sind aus Materialien hergestellt, die von Natur aus
korrosionsbeständig oder in geeigneter Weise gegen Korrosion geschützt sind.